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Datum: 18.05.2022
Status: Einladung
Sitzungsort: Rathaus Oberstreu
Gremium: Gemeinderat Oberstreu
Körperschaft: 03 - Oberstreu

Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
 
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 13.04.2022
2 Bauvorhaben: Abbruch des Einzelbaudenkmals Brückenstraße 19, Fl.Nr. 86, Gemarkung Oberstreu mit anschließendem Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses - Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
3 Bauvorhaben: Dachänderung an einer bestehenden Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 1362, Nähe Oberau, Gemarkung Mittelstreu
4 Bauleitplanung der Stadt Mellrichstadt - Aufstellung eines vorhabenbez. Bebauungsplans "Solarpark Bahra" mit Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren - Beteiligung der Gemeinde Oberstreu als TÖB gem. § 4 Abs. 1 BauGB und als Nachbargem.
5 Ausbau der Breitbandversorgung - Entscheidung über den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Durchführung eines gemeinsamen landkreisweiten Markterkundungsverfahrens
6 Kostenübernahme Gemeinderatsausflüge
7 Kooperationsvereinbarung Wildbienenlehrpfad
8 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.03.2022, lt. Beschluss GR 13.04.2022
9 Anfragen und Bekanntgaben
  ERGEBNISSE
  Ein heikles Anliegen behandelte der Gemeinderat von Oberstreu bei seiner jüngsten Zusammenkunft. Ein Bürger aus dem Dorf möchte ein denkmalgeschütztes Gebäude in der Brückenstraße abreißen, was bekanntlich mit einigen Hürden im Genehmigungsverfahren verbunden ist. Gleichwohl historische Bausubstanz verloren geht, begrüßte das Gremium das Vorhaben. Gewöhnlich werden ähnliche Anträge nur genehmigt, wenn "keine gewichtigen Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisheriges Zustandes vorliegen". Laut Stellungnahme eines Architekten würde eine Sanierung des aus dem 16. Jahrhundert stammenden Anwesens auf rund 1,5 Million Euro kommen, was die finanzielle Möglichkeiten des Eigentümers sprengen würde. Bürgermeister Stefan Kießner bemerkte, dass ein Mitarbeiter des Denkmalamts ihm gegenüber Verständnis für den Abriss geäußert habe, da der Kostenrahmen nicht zumutbar sei. Außerdem handele es sich bei dem Anwesen um ein Einzeldenkmal und nicht um ein Teil eines Ensembles, was erheblich problematischer wäre. Als Ersatz soll ein Wohnhaus inklusive Nebengebäude für eine gewerbliche Nutzung entstehen. Standort verrücken Während das Gremium grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben vorbrachte, war die Ansicht zum Standort hingegen zwiespältig. Einerseits könnte bei dieser Gelegenheit das Nadelöhr am Brauhaus durch eine Lageveränderung des Neubaus etwas entschärft werden. Andererseits habe die Verjüngung den Vorteil, dass Autofahrer zum langsamen Fahren gezwungen seien. Ludwig Geis schlug daher vor, dem Antragsteller das Verrücken des Standorts nahezulegen, den gewonnenen Raum dann aber zur Verbreiterung des Gehwegs zu nutzen. Der Bürgermeister hatte zwar Bedenken, dass das Denkmalamt dem Vorschlag zustimmt, letztendlich befürwortete das Gremium jedoch diese Vorgehensweise. Ja zum Solarpark bei Bahra Wesentlich schwerer tat sich das Gremium mit einem Solarpark, der auf der Gemarkung von Bahra errichtet werden soll und zu dem die Gemeinde eine Stellungnahme abgeben sollte. Rund 22 Hektar umfasst das Vorhaben direkt zu beiden Seiten der Autobahn. Das Gremium hatte ähnliche Anliegen bereits abgelehnt und einen Grundsatzbeschluss dazu gefasst, erst auf Grundlage eines geordneten Konzepts Entscheidungen herbeizuführen. Nun waren die Mandatsträger vor allem auf Grund der aktuellen Entwicklung zwiegespalten und äußerten, dass sich die Gemeinde der Installation von Photovoltaikanlagen eigentlich nicht verweigern könne. Auch sei die Lage nicht unbedingt der Schlechteste, weil sich der Solarpark weit weg von der Bebauung und direkt neben der Autobahn befinde. Außerdem sei der Boden von schlechter Qualität. Während Kießner auf den alten Beschluss beharrte, sprach sich zu guter Letzt eine deutliche Mehrheit für das Vorhaben aus.
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  Architekt Uwe Schirber