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3. Gemeinderatssitzung Oberstreu

Datum

11.03.2026

Uhrzeit

Öffentlich:
20:00-21:00 Uhr

Status

Einladung

Sitzungsort

Gremium

Gemeinderat Oberstreu
ERGEBNISSE
Gemeinderat Oberstreu hat bei der kommunalen Wärmeplanung gemischte Gefühle

Es führt kein Weg daran vorbei. Nachdem eine gesetzliche Verpflichtung besteht, gab das Gremium grünes Licht. Ein früherer Versuch in Eigenregie scheiterte. Die kommunale Wärmeplanung gilt als wichtiger Baustein der Energiewende und ist derzeit in aller Munde. Sie wurde durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Deutschland gesetzlich verankert und soll Kommunen dabei unterstützen, richtige strategische Entscheidungen zu treffen, um die bislang überwiegend fossil basierte Wärmeversorgung schrittweise klimafreundlich umzustellen.
Die kommunale Wärme anung gilt als wichtiger Baustein r Energiewende und ist derzeit 1 aller Munde. Sie wurde durch ts Wärrneplanungsgesetz (WPG) L Deutschland gesetzlich veranrt und soll Kommunen dabei unrstützen, richtige strategische ntscheidungen zu treffen, um die Lslang überwiegend fossil basier-Wärmeversorgung schrittweise imafreundlich umzustellen. Jede Gemeinde kann hierbei je ach örtlichen Gegebenheiten, Betrfen und Potenzialen ihren eigen Weg hin zu einer nachhaltigen id kosteneffizienten Lösung finn. Das Gesetz legt klare Fristen, iethodische Vorgaben und verLndliche Ziele fest, um den struktrellen Umbau strategisch zu euern. Die Verpflichtung hierzu ergibt ch aus dem WPG und wurde vorn kind auf die Länder und von den Eindern auf die Gemeinden überagen. „Bis zum 30. Juni 2028 Luss ein Wärmeplan vorgelegt erden' führte Bürgermeister Ste.n Kießner das Oberstreuer Rats gremium ins Thema ein. Zur Frage nach den Kosten heißt es, dass ein Anspruch der Kommunen auf Könnexitätszahlungen durch den Freistaat Bayern besteht (,‚wer bestellt, der bezahlt"). Die Höhe des Betrags richtet sich nach der Größe und wird pauschaliert ausgezahlt. Für Oberstreu wurde eine Pauschale von 34.800 Euro (weniger als 2500 Einwohner) errechnet. Kommunale Wärmeplanung soll durchgeführt werden Um den Einstieg zu vereinfachen, hat das Bayerische Wirtschaftsministerium eine zentrale Eignungsprüfung durchgeführt. Als Unterstützungsinstrument wird ein Kurzgutachten zur Verfügung gestellt. Das Prozedere kann auch im sogenannten Konvoi erfolgen. Dabei schließen sich Nachbarkommunen zusammen, um fachliche Synergien zu nutzen, Kosten zu teilen und Ressourcen effizient einzusetzen. Bernd Beck erinnerte daran, dass man vor einigen Jahren bereits gemeinsam mit der Enerpipe GmbH eine Wärmeplanung angestoßen habe. Dabei sei nichts herausgekommen. Thomas Streit wandte ein, man müsste sich eher Gedanken über gemeinschaftliche Speicherkapazitäten machen. „Wir sollten abwarten. Ehrlich gesagt, glaube ich nicht an Wärmenetze", äußerte sich Andreas Türk kritisch. Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis und stimmte zu, für das gesamte Ge meindegebiet eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Dabei soll die Möglichkeit einer Konvoi-Bildung geprüft werden. Passend dazu erhielt der Gemeinderat aufgrund getätigter Investitionen in den Jahren 2023 und 2024 eine Übersicht über die Erträge der PV-Anlagen. „Wir haben viel Geld investiert, aber es rentiert
sich auch", so Stefan Kießner. Auf diese Weise könne die Kommune Einnahmen generieren. Unterm Strich kamen 2025 knapp 16.000 .Euro zusammen. Am 17. März werden boden denkmalfachliche Untersuchungen im Neubaugehiet „Am Weinberg" durchgeführt. Dabei soll festgestellt werden, ob archäologisch relevante Befunde vorhanden sind. Sollten Bodendenkmäler auftauchen, können weitergehende Maßnahmen, insbesondere Dokumentation und gegebenenfalls Ausgrabung, notwendig werden. Deshalb weist die Gemeinde vorsorglich darauf hin, dass der zeitliche Ablauf der weiteren Bauarbeiten auch vom Untersuchungsergebnis abhängt. Kritik am Zeitpunkt der Maßnahme Ziel ist es, mögliche Befunde frühzeitig zu erkennen und hierdurch spätere Verzögerungen im Bauablauf des Bauherrn möglichst zu vermeiden. Es handelt sich um fachlich notwendige Voruntersuchungen im Zusammenhang mit dem Bodendenkmalschutz. „Wichtig: Diese Maßnahmen dienen nicht der Einschränkung baulicher Entwicklung, sondern einer rechtssicheren und geordneten Vorbereitung der weiteren Flächennutzung", wie Stefan Kießner betont, Aus dem Gremium wurde Kritik am Zeitpunkt der Maßnahme laut. Früher wäre besser gewesen, hieß es.
 
 
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  Architekt Uwe Schirber