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Im August wurde seitens des Gemeinderats Oberstreu ein Zuschussantrag zum Austausch der Fenster eines Anwesens im Ortskern wegen offener Fragen vertagt. Es erging der Hinweis, dass die Förderrichtlinien dem Gremium nochmals vorgelegt und bei Bedarf fortgeschrieben werden sollen. Eine Fortschreibung bedeutet, bestehende Richtlinien zu aktualisieren und an neue Gegebenheiten oder Erkenntnisse anzupassen, damit diese weiterhin relevant und effektiv sind. Mitte Mai 2000 erging der noch immer gültige Gemeinderatsbeschluss, für Fachwerkfreilegungen bzw. Instandsetzungen einen Zuschuss von 20 Prozent der nachgewiesenen Mehrkosten, maximal jedoch 3000 DM (1534 Euro) und für die denkmalpflegerischen Mehraufwendungen einen Zuschuss von zehn Prozent der nachgewiesenen Mehrkosten, maximal jedoch 5000 DM (2556 Euro) zu gewähren. Bei der Vorlage
beider Voraussetzungen konnten beide Zuschüsse nebeneinander gewährt werden, Eigenleistungen wurden ebenfalls anerkannt. Im April 2019 beriet das Gremium erneut grundlegend über die Fortschreibung der Förderrichtlinien. Hierbei wurden folgende Punkte festgehalten: Das genannte Förderprogramm für Außenrenovierung und Fachwerkfreilegung soll neben dem Förderprogramm zur Innenentwicklung angewendet werden. Die Zuschusshöhe soll anhand der Gesamtkosten statt der denkmalpflegerischen Mehraufwendungen berechnet werden. Preissteigerungen bezog man damals ebenfalls mit ein, die Untergrenze der Förderung liegt demnach bei 250 Euro (bedeutet mindestens 2500 Euro Baukostensumme); die prozentuale Förderung bleibt gleich. Auch für Gebäude im Denkmalensemble hat der Beschluss Gültigkeit. Weil Eigenleistungen nicht oder nur schwer zu bewerten sind, fielen diese weg. Da seitens der Gemeinde bisher keine Erhöhung des maximal möglichen Zuschusses erfolgte, gelten weiterhin die Fördergrenzen des
Grundsatzbeschlusses vom Mai 2000, erklärte Bürgermeister Stefan Kießner den Stand der Dinge. Grundsatz der Gleichbehandlung Marcus Herbert meinte, die Diskussion mache lediglich für denkmalgeschützte Gebäude Sinn. Detailliert verwies er auf das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes. Ludwig Geis entgegnete, das GEG sei nicht das Problem des Gemeinderates. Stefan Kießner strich heraus, dass er keinesfalls eine Satzung wolle, stattdessen sollten weiterhin Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Es müsse jedoch gerecht zugehen, verwies Thomas Streit auf den Grundsatz der Gleichbehandlung. Förderungen sind wichtig für die Entwicklung der Region. Deshalb fördere sowohl der Landkreis Rhön-Grabfeld als auch das Landesamt für Denkmalpflege diverse Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen, gab Bernd Beck zu bedenken. Das Ratsgremium kam überein, dass vor Antragstellung bei der Gemeinde Oberstreu eine Beratung durch die Bauabteilung der VG Mellrichstadt hinsichtlich anderer
Fördermöglichkeiten (Stichwort: Förderschädlichkeit) stattgefunden haben muss. Für Fachwerkfreilegungen bzw. Instandsetzung wurde schließlich ein Fördersatz von 20 Prozent (maximal 5000 Euro) festgelegt; für denkmalpflegerische Mehraufwendungen einigten sich die Mandatsträger auf einen Zuschuss von zehn Prozent der nachgewiesenen Mehrkosten (maximal 5000 Euro). Dieser Beschluss komme bei dem eingangs erwähnten Antragsteller in Sachen Fenstertausch erstmalig zum Tragen, setzte der Bürgermeister den Schlusspunkt. Aus nichtöffentlicher Sitzung gab Stefan Kießner bekannt, dass das Gremium der Umrüstung auf ein zentrales Schließsystem vorbehaltlos zustimmte. Dies betrifft die Mehrzweckhalle Oberstreu, die Feuerwehrhäuser beider Ortsteile, die ehemalige VR-Bank und den Bauhof. Hierfür soll nun ein Transponder-System in Höhe von rund 44.600 Euro angeschafft werden. |