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Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 03.07.2024 |
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Bauvorhaben: Anbau an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Rückbau eines bestehenden Anbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 44, Schenkengasse 9, Gemarkung Oberstreu |
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Bauvorhaben: Errichtung eines Parkplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 363, Bahrastraße, Gemarkung Mittelstreu |
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Bauvorhaben: Errichtung eines Pools und eines Holzlagers mit Geräteschuppen und Pooltechnik auf dem Grundstück Fl.Nr. 1579/3, Am Kolmberg 26, Gemarkung Oberstreu |
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Bauvorhaben: Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1583/7, Am Kolmberg 1, Gemarkung Oberstreu |
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Antrag auf Übernahme eines Flurbereinigungsweges im Eigentum und Baulast der Gemeinde Oberstreu |
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Renovierungsmaßnahmen an der Kath. Kirche St. Andreas Oberstreu - Neuprüfung des Zuschussantrags |
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Zuschuss Fensteraustausch - Anwesen Fl.Nr. 8, Schloßgasse 5, Gemarkung Oberstreu |
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Kath. Kindergarten St. Maria Oberstreu - Vorschuss Haushaltsjahr 2024 |
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Kulturpflegearbeiten im Gemeindewald Oberstreu im Bereich Hornburg - Nachträgliche Genehmigung der Rechnung |
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Anerkennung von Wartezeiten des Bürgermeisters |
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Wasserversorgung Oberstreu Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Familie Grief |
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Ausbau der Breitbandversorgung nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 - Vergabe eines Auftrages für die juristische Begleitung des Auswahlverfahrens |
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Straßenbenennung Erschließung Baugebiet "Am Weinberg" in Oberstreu |
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Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.05.2024, lt. Beschluss GR 03.07.2024 |
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Anfragen und Bekanntgaben |
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ERGEBNISSE |
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Der geplante Bau von zwölf Parkplätzen am Rande des Ortskerns von Mittelstreu löste im Gemeinderat von Oberstreu eine kontroverse Diskussion aus. Bürgermeister Stefan Kießner befürwortete das Vorhaben des Betreibers des Gasthauses Strorath, da dadurch ein Parkproblem beseitigt werden könnte. Bedenken erhob dagegen Bernhard Mock, der zwar grundsätzlich eine Entspannung der Parksituation begrüße – die aber offensichtlich nur einmal pro Woche auftritt. Andererseits bedauert der Mandatsträger, dass eine Grünfläche versiegelt werden soll. Als Kießner darauf hinwies, dass die Bäume und eine kleine Hütte auf dem Grundstück erhalten bleiben und die Fläche nur geschottert wird, stellte die Mehrheit das Einvernehmen in Aussicht. Im weiteren Verlauf behandelte das Gremium einen Zuschussantrag der Kirchenstiftung von Oberstreu. Der Rathauschef
berichtete, dass die Kirchenstiftung schon bei früherer Gelegenheit einen Antrag zur Bezuschussung der Sanierungsarbeiten gestellt hatte. Ursprünglich waren jedoch 25.000 Euro für das Vorhaben angesetzt und auf diesen Betrag hat der Gemeinderat einen Zuschuss von 8000 Euro zugesagt. Tatsächlich sind aber nur knapp 20.000 Euro angefallen. Das Ortsoberhaupt empfahl jedoch den Obolus der Gemeinde nicht zu ändern, was das Gremium dann auch einstimmig befürwortete. Der Gemeinderat stimmte ebenso den zusätzlichen Kosten von 8000 Euro zu, die bei Pflegearbeiten im Gemeindewald entstanden sind. Die Mehrheit lehnte die Befreiung vom Anschlusszwang für einen Bürger ab, der auf seinem Grundstück einen Brunnen bohren möchte um Brauchwasser zu gewinnen. Grünes Licht gab es hingegen für den Bau eines Pools mit einem Technikgebäude und Holzlager. Ebenso passierte der Antrag zur Errichtung eines Wintergartens am Kolmberg. Das Einvernehmen erhielt außerdem der Bauantrag zum Umbau eines Wohnhauses in
der Schenkengasse von Oberstreu. Ferner übernahm die Gemeinde die Baulast für einen Weg, den die Flurbereinigungsgenossenschaft zwischen Mittelstreu und Unsleben erst noch herrichtet. Aus dem vorangegangenen nichtöffentlichen Teil der Sitzung gab Kießner bekannt, dass der Gemeinderat der Umrüstung der beiden Sirenenstandorte in Oberstreu und Mittelstreu in Höhe von knapp 8000 Euro im Rahmen des Förderprogramms Digitalfunk zugestimmt hat. Bürgermeister Stefan Kießner wurde ermächtigt, den Auftrag an die Firma Abel & Käufle aus Landshut zu vergeben. Ferner wurde die Reparatur eines Kabelschadens an der Straßenbeleuchtung durch die Firma Streck-Eisenmann zum Preis von 5000 Euro nachträglich genehmigt. |