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Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 31.01.2024 |
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Vorstellung Jahresbetriebsergebnis Forst 2023 und Vorstellung Jahresbetriebsplan 2024 |
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Bauvorhaben: Nutzungsänderung von einem Keller zu einer Praxis für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie auf dem Grundstück Fl.Nr. 1580/9, Am Kolmberg 11, Gemarkung Oberstreu |
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Bauvorhaben: Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1582/5, Sonnenstraße 4, Gemarkung Oberstreu |
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Bauvorhaben: Dachgeschossausbau und Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 279, Hauptstraße 1, Gemarkung Mittelstreu |
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Bauvorhaben: Abbruch eines Nebengebäudes und Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 75, Brückenstraße 13, Gemarkung Oberstreu |
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Feststellung der Jahresrechnungen 2020 bis 2022 |
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Entlastung der Jahresrechnungen 2020 bis 2022 |
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Künftiger Umgang mit der Straße Fl.Nr. 10957, Gemarkung Oberstreu |
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16-Familienwohnhaus Beethovenweg 18, Mellrichstadt - Erhöhung ab 01.03.2024 Fa. ENGIE |
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Änderungssatzung zur bestehenden Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Oberstreu |
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Neuerlass der Friedhofsatzung der Gemeinde Oberstreu |
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Änderungssatzung zur bestehenden Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Oberstreu |
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Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Oberstreu |
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Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.11.2023, lt. Beschluss GR vom 31.01.2024 |
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Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.12.2023, lt. Beschluss GR vom 31.01.2024 |
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Anfragen und Bekanntgaben |
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ERGEBNISSE |
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Es ist eine Besonderheit, dass der zum Gemeindegebiet Oberstreu gehörige Bischofswald in Thüringen liegt. Das hat historische Hintergründe, welche den Forstleuten die Arbeit erschwert. Dank des Föderalismus herrscht dort ein komplett anderes System. Gemeinsam mit FBG-Geschäftsführer Andree Link legte Revierleiter Michael Merkel im Gemeinderat die betriebswirtschaftlichen Zahlen des Jahres 2023 offen. Bis Ende Dezember 2023 blieben 222 Festmeter Holz unverkauft liegen, was einem geschätzten Marktwert von 6500 Euro entspricht. Beim Holzeinschlag gelang eine Punktlandung (geplant waren 2000 Festmeter, eingeschlagen wurden 2032). Diese teilen sich auf in 582 Festmeter im Gemeindewald und 1450 Festmeter im Bischofswald. Zur Holzvermarktung: Verkauft wurden 2063 Festmeter zum Durchschnittspreis von 54 Euro. 2023 blieb ein Minus von knapp
1400 Euro aus der Waldbewirtschaftung Andree Link fügte bedauernd hinzu, dass davon zirka 32 Prozent als reines, schlechtes Industrieholz veräußert werden mussten. Unterm Strich stehen laut Betriebsergebnis 141.800 Euro Einnahmen (Haushaltsansatz 168.000 Euro) 143.200 Euro Ausgaben (Haushaltsansatz 178.600 Euro) gegenüber, was ein Minus von knapp 1400 Euro bedeutet. Die reinen Holzgeldeinnahmen sind mit 115.386 Euro beziffert, dazu kommen Jagdpachteinnahmen und Zuweisungen von Bund und Land. "Kein schlechter Wert", man habe den Haushalt nicht weiter ausgereizt als geplant, bilanzierte Michael Merkel. 2024 sollen erneut 2000 Festmetern Holz eingeschlagen werden. Auf der Einnahmenseite hat die FBG 180.830 Euro veranschlagt, davon gehen 180.465 Euro geplante Ausgaben ab. Am Jahresende würden lediglich 365 Euro Plus verbleiben. Dieses Areal fiel dem Borkenkäfer zum Opfer und musste als Schadholz verkauft werden. "Wir machen seit Jahren keine Gewinne mehr", kritisierte Gemeinderat Thomas
Streit. Er fragte nach der aktuellen Preisgestaltung. Andree Link meinte, es gäbe derzeit große Schwankungen auf dem Holzmarkt. "Wenn uns der Käfer erwischt, rauschen wir mit der Fichte preislich in den Keller", malte er den schlechtesten Fall aus. Deshalb habe er vorsichtig kalkuliert. Streit hakte nach. Er wollte wissen, ob die Gemeinde über hochwertiges Stammholz verfüge. Rückblickend betrachtet wurde die "Schatzkammer" im Gebiet Hornburg in den 2000-er Jahren leergeräumt. "Große Kahlflächen wachsen nicht so schnell nach", betonte Geschäftsführer Link. Ein kurzfristiges Plus zu erwirtschaften wäre theoretisch möglich, allerdings sei dies wenig zielführend. Jugendraum half beim Entsorgen alter Zäune Bürgermeister Kießner erinnerte daran, dass die Planzahlen 2024 eine Mischkalkulation beinhalteten. Man müsse vorausschauend agieren und bereits heute den Grundstein für weitere Generationen legen, bedankte er sich für das umsichtige Handeln der FBG. Als absolut positiv wurde die
Aufräumaktion im vergangenen Sommer gewertet. Im Areal Hornburg lagen alte, teils eingewachsene Kulturzäune, welche dringend entsorgt werden mussten. Bürgermeister Kießner hatte die Idee, Mitglieder des Jugendraums um Hilfe zu bitten. Zwölf junge Frauen und Männer packten kräftig an. Der Löwenanteil (immerhin 1500 laufende Meter Zaun) wurde geschafft. Demnächst soll es in eine weitere Runde gehen. Da FBG-Geschäftsführer Link als Forstdienstleister stets die Wirtschaftlichkeit im Auge behält, weiß er um das beachtliche kommunale Einsparpotenzial durch dieses ehrenamtliche Engagement. Hierfür gab es Lob von allen Seiten. Minus von der Rechtsaufsicht mehrfach beanstandet Für das Bestattungswesen als kostenrechnende Einrichtungen sind grundsätzlich kostendeckende Gebühren anzustreben. Bereits mehrfach wurde dieser Punkt in der Vergangenheit seitens der Rechtsaufsicht beanstandet. Frisch angelegte Urnen-Erdgräber im Friedhof Oberstreu konnten erstmalig ab November 2022 vergeben werden.
Aufgrund der Errichtung neuer Abteilungen war der Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung notwendig. Stefan Kießner plädierte nachdrücklich für eine einhundertprozentige Kostendeckung. Intensive Beratungen folgten. Soll man der Bevölkerung finanziell entgegenkommen und als Kommune das Defizit tragen oder ist jetzt der passende Zeitpunkt, um Nägel mit Köpfen zu machen? Am Ende sprach sich das Gremium denkbar knapp (6:5) für die volle Weitergabe der Kosten aus. Holger Erhard argumentierte, es sei viel Geld investiert wurden, nun müsse endlich kostendeckend agiert werden. Marion Berger und Iris Grimm sahen das genauso. Gebührenordnung tritt am 1. März in Kraft Folgende Gebühren wurden festgelegt: Reihengrab 1475 Euro, Reihentiefgrab 2200 Euro, Familiengrab 2925 Euro, Familientiefgrab 4400 Euro (Ruhefrist jeweils 25 Jahre), Urnenerdgrab ohne Röhre 1935 Euro, Urnenerdgrab mit Röhre 915 Euro, Urnenbaumgrab mit Röhre 915 Euro, Urnenerdgrab als Inklusionsgrab 1470 Euro (Ruhefrist jeweils 15
Jahre), Grabkammer 1596 Euro (Ruhefrist 12 Jahre). Die Benutzung der Aussegnungshalle/Leichenhalle kostet künftig 150 Euro pro angefangenem Tag. Die Gebührenordnung tritt ab dem 1. März 2024 in Kraft. |
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