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Datum: 27.09.2023
Status: Einladung
Sitzungsort: Rathaus Oberstreu
Gremium: Gemeinderat Oberstreu
Körperschaft: 03 - Oberstreu
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung

Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
 
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 23.08.2023
2 Bauvorhaben: Wohnraumerweiterung durch Dachgeschossausbau mit Anbau eines Balkons und Erweiterung eines bestehenden Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 392/5, Bergblick 2, Gemarkung Mittelstreu
3 Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 401/11, Holunderweg 6, Gemarkung Mittelstreu - Tekturantrag
4 Ausbau der Breitbandversorgung nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – Information über das Ergebnis der Markterkundung, Festlegung des vorläufigen Ausbaugebietes und Zustimmung zu einer interkommunalen Zusammenarbeit
5 Haushalt 2023 - rechtsaufsichtliche Würdigung
6 Aufhebung der momentanen straßenverkehrsrechtlichen Regelung in Form der "unechten Einbahnstraße" in der Ortsstraße "Ziegelhütte" in Oberstreu
7 Finanzielle Beteiligung von Kommunen nach § 6 EEG 2023 - Photovoltaik-Freiflächenanlage Bürgersonnenenergie GmbH & Co. KG
8 Verlegung des Wahllokales in Oberstreu ab Europawahl 2024
9 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.07.2023, lt. Beschluss GR 23.08.2023
10 Anfragen und Bekanntgaben
  ERGEBNISSE
Lastwagen über 7,5 Tonnen müssen draußen bleiben Sogenannte "unechte Einbahnstraßen" kommen relativ selten vor. Es handelt sich dabei um Straßen, in welche die Einfahrt zwar von einer Seite verboten ist, auf denen Fahrzeuge aber in beiden Richtungen fahren dürfen. Um die Aufhebung der momentanen straßenverkehrsrechtlichen Regelung im Bereich Ziegelhütte – einer "unechten Einbahnstraße" - wurde der Gemeinderat Oberstreu gebeten. Die Beobachtungen und Erhebungen innerhalb der "Ziegelhütte" ergaben bislang, dass ein Eingreifen nicht mehr unbedingt notwendig sei, erläuterte Bürgermeister Stefan Kießner. Gemäß der Straßenverkehrsordnung sind verkehrsrechtliche Maßnahmen nur dort anzuordnen, wo sie aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen ausschließlich dann angeordnet werden, wenn eine Gefahrenlage besteht. Anfang September fand ein öffentlicher Informationsaustausch zur aktuellen Verkehrssituation der "Ziegelhütte" mit Anliegern im Rathaus statt. Aus aktueller Sicht gebe es also keinerlei Gründe, die "unechte Einbahnstraße" weiter aufrechtzuerhalten. Stefan Kießner kritisierte, dass immer wieder Anwohner verkehrt herum einfahren würden. Seiner Meinung nach sollte man im Sinne der Gleichberechtigung das einseitige Einfahrtsverbot aufheben. Nach kurzer Beratung erging der Beschluss, die Verkehrszeichen "Verbot des Einfahrens" im Einmündungsbereich Holzweg/Ziegelhütte beidseitig zu entfernen. Um ein Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge von über 7,5 Tonnen aus Fahrtrichtung Holzweg in die Ziegelhütte abzuwenden, ist das Zeichen "Verbot für Kraftfahrzeuge" mit Zusatzzeichen "Massenangabe – 7,5 Tonnen" beidseitig im Einfahrtsbereich Holzweg/Ziegelhütte und Holzweg/Kreuzstraße aufzustellen. Die Zusatzzeichen "Radfahrer und landwirtschaftlicher Verkehr frei", die bereits einseitig aufgestellt sind, bleiben. Nach gewisser Zeit gebe es die Möglichkeit, erneut eine Messung anordnen, falls der Verkehr nach der Neuregelung signifikant nach oben gehe, könne man nochmal drüber reden, setzte Stefan Kießner den Schlusspunkt.

Glasfaser-Ausbau: Lücken werden geschlossen Der Glasfaserausbau ist momentan Thema in vielen Gemeinden. Auch am Oberstreuer Ratstisch galt es, diesbezüglich einen weiteren Beschluss zu fassen. Im Mai 2022 gab das Gremium grünes Licht für eine Beteiligung an einer Breitbandinitiative des Landkreises, mit der Versorgungslücken im Glasfasernetz erkundet und geschlossen werden sollen. Vor wenigen Monaten brachte der Bund nun ein neues Förderprogramm (50 Prozent) auf den Weg, welches vom Freistaat Bayern um 40 Prozent auf 90 Prozent aufgestockt wurde. Allerdings müssen sich Gemeinden bis Mitte Oktober darum bewerben. Eile ist also geboten. Für das Gebiet Oberstreu wurden 44 förderfähige Adressen ermittelt. Bei einem Ausbau aller genannten Anwesen beträgt der kommunale Eigenanteil 31.500 Euro. Ein Großteil liegt innerorts;

on top kommen die Fotovoltaik-Anlage (Holzweg) sowie die Birkighütte (Alte Panzerstraße). Nach kurzer Diskussion entschieden sich die Volksvertreter mehrheitlich dafür. Außerdem soll die Abwicklung des Infrastruktur-Förderverfahrens im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Hendungen, Höchheim und Herbstadt erfolgen; Oberstreu wird dabei als Leitkommune agieren, erklärte Stefan Kießner.

 Außerdem wurde festgelegt, das Wahllokal ab der Europawahl 2024 vom Pfarrheim ins Gebäude der ehemaligen VR-Bank zu verlegen. Das gemeindeeigene Objekt hat den großen Vorteil einer zentralen Lage und ist außerdem barrierefrei.
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  Architekt Uwe Schirber