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Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 19.04.2023 |
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Förderprogramm Innenentwicklung: Renovierung des Dachgeschosses und der Fassade des Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 119, Hauptstraße 29, Gemarkung Mittelstreu - Auszahlung des Zuschusses |
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Förderprogramm Innenentwicklung: Sanierung des Wohnhauses (BA II) auf dem Grundstück Fl.Nr. 159, Kirchstraße 13, Gemarkung Oberstreu - Auszahlung des Zuschusses |
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Förderprogramm Innenentwicklung: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auszahlung der Zuschüsse bei Einhaltung der Förderrichtlinien |
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Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.03.2023, lt. Beschluss GR vom 19.04.2023 |
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Anfragen und Bekanntgaben |
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ERGEBNISSE |
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Sanierungsobjekte: "Gut angelegtes Geld" Als "gut angelegtes Geld" empfindet Bürgermeister Stefan Kießner die finanzielle Unterstützung von zwei privaten Sanierungsobjekten in der Gemeinde. Dabei musste ein erheblicher Griff in den Gemeindesäckel vorgenommen werden. In einem Fall betraf es die Sanierung eines Gebäudes in Mittelstreu, die mit 20.000 Euro aus dem kommunalen Förderprogramm bezuschusst wird. Die reinen Baukosten betrugen laut Kießner knapp über 100.000 Euro. Im anderen Fall ging es um eine Sanierung in Oberstreu, die auf rund 180.000 Euro kam. Der Hausbesitzer hatte bei früherer Gelegenheit schon einmal 10.000 Euro erhalten und wird jetzt noch einmal mit diesem Betrag unterstützt. Bei der Gelegenheit ermächtigte das Gremium den Bürgermeister in weiteren Fällen des kommunalen Förderprogramms, die Auszahlung der Zuschüsse eigenständig vorzunehmen. Damit könnte der
bürokratische Ablauf erheblich beschleunigt werden, argumentierte das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium werde aber auf jeden Fall über den Vorgang informiert. Sitzgelegenheiten für den Friedhof Schließlich gab Kießner aus dem nicht öffentlichen Teil einer vorherigen Sitzung bekannt, dass ein Auftrag für die Beschaffung von Sitzgelegenheiten für den Friedhof von Oberstreu für knapp 8000 Euro an die Firma Playparc vergeben worden ist. Ebenso war Kießner mit der Beschaffung eines Anhängers für die Gemeinde ermächtigt worden. Die Kostenobergrenze liegt bei 14.000 Euro. Eine weitere Ermächtigung betrifft die Anschaffung von Lampen. |