OBERSTREU Zum Marktplatz Skip Navigation Links
   

09. Gemeinderatssitzung Oberstreu

Termin herunterladen   Druckansicht

Datum: 09.10.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Alte VR-Bank/Neues Rathaus - Zugang Hintereingang
Gremium: Gemeinderat Oberstreu
Körperschaft: 03 - Oberstreu
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung

Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
 
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 04.09.2024
2 Deponie Klasse DK 1 Oberstreu Sandgrube
3 Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2024
4 Genehmigung der Haushaltssatzung 2024
5 Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 - 2027
6 Grundsteuerberatung für 2025
7 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.08.2024, lt. Beschluss vom 04.09.2024
8 Anfragen und Bekanntgaben
  ERGEBNISSE
   
Gemeinderat Oberstreu: Die Grundsteuerhebesätze werden angepasst
Für Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine wichtigste Einnahmequelle. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur und dient beispielsweise der Finanzierung von Schulen und Kitas. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag verabschiedete im November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird im Freistaat nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Das Finanzamt hat anhand der eingereichten Daten neue Steuermessbeträge ermittelt und neue Messbescheide an die Eigentümer versandt. Nun gilt es innerhalb der Ratsgremien festzulegen, mit welchem Hebesatz die Steuer ab 2025 berechnet werden soll. Nachdem bereits informell darüber beraten worden war, blieben im Gemeinderat Oberstreu große Diskussionen aus. Dennoch schaute man genau hin und Bürgermeister Stefan Kießner ließ ausreichend Raum für Nachfragen und Rechenexempel.

Keine erheblichen Mehrbelastungen Beließe die Gemeinde Oberstreu den Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) bei 320 Prozent, würde man ab 2025 rund 19.820 Euro Grundsteuereinnahmen erzielen und damit zirka 3650 Euro weniger einnehmen. Bei einer Anhebung auf 410 Prozent bliebe man annähernd auf dem gleichen Niveau wie in 2024.

"Wir sollten zunächst vorsichtig kalkulieren." Bürgermeister Stefan Kießner Bei der Grundsteuer B (bebaute/unbebaute Grundstücke) verhält es sich anders, da hier Gebäude herausgenommen wurden und eine Neubewertung der Flächen erfolgte. Bleibt der Hebesatz bei 320 Prozent, kämen beachtliche 118.900 Euro mehr in die Kasse. Um die Einnahme aus dem Jahr 2024 von 93.400 Euro gleich zu halten, müsste der Satz auf 140 Prozent gesenkt werden.

"Wir sollten zunächst vorsichtig kalkulieren", die Anpassungen der Hebesätze sollten keine erheblichen Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger darstellen, mahnte das Gemeindeoberhaupt. Dennoch müssten nach der Neufestsetzung einige Grundbesitzer tiefer in die Tasche greifen als andere. Leider sei es unmöglich, im Sinne der Gleichbehandlung auf Einzelfälle Rücksicht zu nehmen, bat Kießner um Verständnis. Er gab zu bedenken, dass Oberstreu derzeit die tiefsten Hebesetze im Landkreis habe. Mit zwei Gegenstimmen erging der Beschluss, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 455 Prozent zu erhöhen und die Grundsteuer B auf 155 Prozent zu senken.

Haushaltszahlen Oberstreu 2024 Kämmerin Janine Other legte die Haushaltszahlen 2024 offen. Demnach schließt der Verwaltungshaushalt mit 4,017 Millionen Euro ab (Vorjahr 3,402 Millionen Euro), das Volumen des Vermögenshaushaltes beträgt 4,165 Millionen Euro (Vorjahr 3,449 Millionen Euro). Die Grundsteuer A wird auf 19.300 Euro, die Grundsteuer B auf 89.300 Euro geschätzt. Rund 380.000 Euro Gewerbesteuereinnahmen sind zu erwarten. Die Schlüsselzuweisung steigt auf 695.600 Euro (Vorjahr 645.200 Euro).

Zur Umlagenentwicklung: 65.000 Euro Gewerbesteuerumlage sind kalkuliert, die Kreisumlage beläuft sich auf 787.700 Euro (Vorjahr 775.000 Euro). Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 112.400 Euro (Vorjahr 70.400 Euro). 2024 konnten 112.400 Euro an freier Finanzspanne erwirtschaftet werden.

Seit Juli 2020 ist die Gemeinde Oberstreu schuldenfrei. Im laufenden Haushaltsjahr ist eine Rücklagenentnahme von rund 1,873 Millionen Euro geplant. Endstand 2024: 1,393 Millionen Euro (inklusive 560.900 Euro Bausparguthaben). Im Investitionsprogramm wird deutlich, dass die Gemeinde Oberstreu alle derzeit in Planung stehenden Dorferneuerungsmaßnahmen sowie weitere Maßnahmen vollständig ohne Aufnahme von Fremdkapital finanzieren könne, lobte Kämmerin Janine Other. Im Haushaltsjahr 2026 soll voraussichtlich wieder eine Zuführung an die Allgemeine Rücklage erfolgen.
 
Starker Gegenwind:
 Gemeinderat Oberstreu will keine Deponie in unmittelbarer Nähe der Streu haben Wird eine Deponie im Gemeindegebiet von Oberstreu errichtet? Leitender Regierungsdirektor Manfred Endres und Gerald Roßhirt (Vorstand des Kommunalunternehmens, das sich als Dienstleister für den Landkreis Rhön-Grabfeld um die Abfallentsorgung und –verwertung kümmert) stellten sich den unbequemen Fragen des Gemeinderats. Die Abfallbeseitigung auf Deponien stellt die letzte Stufe der Abfallhierarchie dar. Zunächst muss immer versucht werden, Abfälle zu vermeiden. Deponien gelten als unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Kreislaufwirtschaft, so die einführenden Worte. "Momentan gibt es keine Deponie der Klasse DK 1 im Landkreis", erklärte Endres. Nachdem die stillgelegte Sandgrube der Firma Streck-Eisenmann ein geeigneter Standort wäre, wollte man das Gremium und Bürgermeister Stefan Kießner nun zum Sachstand informieren. Auf Deponien der Klasse 1 werden laut Gesetz nicht gefährliche Abfälle gelagert - das heißt mäßig belastete mineralische Abfälle mit geringem organischen Anteil. Durch die Deponieverordnung sind Errichtung und Betrieb, Stilllegung und Nachsorge deutschlandweit einheitlich streng geregelt. Bei der Errichtung einer Deponie müssen die Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere sowie die Basisabdichtung eingehalten werden. Die Oberflächenabdichtung hat vorrangig den Zweck, das Eindringen von Niederschlagswasser zu verhindern und somit der Bildung von Sickerwasser entgegenzuwirken. Dabei sind je nach Deponieklasse verschiedene Schichtungen vorgesehen. Die wichtige Rolle bei der Trinkwasserversorgung Wenn alle Grenzwerte passen, erfolge die Sickerwasserableitung in die Streu, antwortete Gerald Roßhirt auf Nachfrage. "Eine Ableitung in die Streu ist unterirdisch", begehrte Ratsmitglied Thomas Streit auf. Er führte den Wasserspielplatz ins Feld und erinnerte daran, welch wichtige Rolle die Gemeinde Oberstreu bei der Trinkwasserversorgung innerhalb des Landkreises spiele. Umso unverständlicher sei der Gedanke, ausgerechnet hier eine Deponie eröffnen zu wollen. Manfred Endres hielt dagegen: "Wir brauchen Deponieraum, der ist knapp und bislang hat sich kein besserer Standort angeboten." Den Umstand, dass das Loch praktischerweise bereits vorhanden sei, nannte Streit "ein schlechtes Argument." Besonders der Ortsteil Mittelstreu ist für seinen Wasserreichtum bekannt. Drei gefasste Quellen am Fuße des Eiersberges sind die Basis für den Wasserzweckverband Mellrichstädter Gruppe. Auch, wenn es heißt, die Fließrichtung verlaufe von der Quelle wegwärts, plagten Ludwig Geis starke Zweifel. Was geschieht mit wasserlöslichen Stoffen? Das Sickerwasser bereitet Kopfzerbrechen Laut Thomas Streit könne keiner genau sagen, wo das Quellwasser herkomme. Mit dem Wissen, dass das Abwasser in die Kläranlage nach Mellrichstadt gehe, könnte man beruhigter schlafen. Andreas Türk zeigte grundsätzlich Verständnis. "Die sachliche Begründung zur Errichtung einer Deponie ist gegeben. Jeder von uns verursacht Abfall, und der muss entsorgt werden." Doch auch ihm bereitete das Sickerwasser Kopfzerbrechen. Außerdem wollte der Landwirt wissen, was bei Starkregen passiere. Das ganze Vorhaben sei sehr bedenklich – gerade im Hinblick darauf, dass Kinder an der Streu spielen, mahnte Marcus Herbert. Gerald Roßhirt versicherte, sämtliche Werte würden scharf überprüft. "Ich halte nichts von Grenzwerten, die kann man beliebig anpassen", wischte Herbert den Erklärungsversuch beiseite. "Wasserspielplatz obsolet" Bürgermeister Stefan Kießner appellierte an beide Landkreisvertreter, alle genannten Bedenken ernst zu nehmen. "Diese Thematik muss auf jeden Fall mit uns und nicht an uns vorbei angegangen werden. Dabei sollte die Belastung so minimal invasiv wie möglich sein. Wir stehen als Gemeindevertreter in der Verantwortung für unsere Bürgerinnen und Bürger", brachte Kießner es auf den Punkt. Sein letztes Wort: "Mit der Errichtung einer Deponie ist der Wasserspielplatz obsolet."
  nach oben
  Architekt Uwe Schirber