Gemeinderat Oberstreu: Die Grundsteuerhebesätze werden angepasst
Für Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine wichtigste Einnahmequelle. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur und dient beispielsweise der Finanzierung von Schulen und Kitas. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag verabschiedete im November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird im Freistaat nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Das Finanzamt hat anhand der eingereichten Daten neue Steuermessbeträge ermittelt und neue Messbescheide an die Eigentümer versandt. Nun gilt es innerhalb der Ratsgremien festzulegen, mit welchem Hebesatz die Steuer ab 2025 berechnet werden soll. Nachdem bereits informell darüber beraten worden war, blieben im Gemeinderat Oberstreu große Diskussionen aus. Dennoch schaute man genau hin und Bürgermeister Stefan Kießner ließ ausreichend Raum für Nachfragen und Rechenexempel.
Keine erheblichen Mehrbelastungen Beließe die Gemeinde Oberstreu den Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) bei 320 Prozent, würde man ab 2025 rund 19.820 Euro Grundsteuereinnahmen erzielen und damit zirka 3650 Euro weniger einnehmen. Bei einer Anhebung auf 410 Prozent bliebe man annähernd auf dem gleichen Niveau wie in 2024.
"Wir sollten zunächst vorsichtig kalkulieren." Bürgermeister Stefan Kießner Bei der Grundsteuer B (bebaute/unbebaute Grundstücke) verhält es sich anders, da hier Gebäude herausgenommen wurden und eine Neubewertung der Flächen erfolgte. Bleibt der Hebesatz bei 320 Prozent, kämen beachtliche 118.900 Euro mehr in die Kasse. Um die Einnahme aus dem Jahr 2024 von 93.400 Euro gleich zu halten, müsste der Satz auf 140 Prozent gesenkt werden.
"Wir sollten zunächst vorsichtig kalkulieren", die Anpassungen der Hebesätze sollten keine erheblichen Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger darstellen, mahnte das Gemeindeoberhaupt. Dennoch müssten nach der Neufestsetzung einige Grundbesitzer tiefer in die Tasche greifen als andere. Leider sei es unmöglich, im Sinne der Gleichbehandlung auf Einzelfälle Rücksicht zu nehmen, bat Kießner um Verständnis. Er gab zu bedenken, dass Oberstreu derzeit die tiefsten Hebesetze im Landkreis habe. Mit zwei Gegenstimmen erging der Beschluss, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 455 Prozent zu erhöhen und die Grundsteuer B auf 155 Prozent zu senken.
Haushaltszahlen Oberstreu 2024 Kämmerin Janine Other legte die Haushaltszahlen 2024 offen. Demnach schließt der Verwaltungshaushalt mit 4,017 Millionen Euro ab (Vorjahr 3,402 Millionen Euro), das Volumen des Vermögenshaushaltes beträgt 4,165 Millionen Euro (Vorjahr 3,449 Millionen Euro). Die Grundsteuer A wird auf 19.300 Euro, die Grundsteuer B auf 89.300 Euro geschätzt. Rund 380.000 Euro Gewerbesteuereinnahmen sind zu erwarten. Die Schlüsselzuweisung steigt auf 695.600 Euro (Vorjahr 645.200 Euro).
Zur Umlagenentwicklung: 65.000 Euro Gewerbesteuerumlage sind kalkuliert, die Kreisumlage beläuft sich auf 787.700 Euro (Vorjahr 775.000 Euro). Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 112.400 Euro (Vorjahr 70.400 Euro). 2024 konnten 112.400 Euro an freier Finanzspanne erwirtschaftet werden.
Seit Juli 2020 ist die Gemeinde Oberstreu schuldenfrei. Im laufenden Haushaltsjahr ist eine Rücklagenentnahme von rund 1,873 Millionen Euro geplant. Endstand 2024: 1,393 Millionen Euro (inklusive 560.900 Euro Bausparguthaben). Im Investitionsprogramm wird deutlich, dass die Gemeinde Oberstreu alle derzeit in Planung stehenden Dorferneuerungsmaßnahmen sowie weitere Maßnahmen vollständig ohne Aufnahme von Fremdkapital finanzieren könne, lobte Kämmerin Janine Other. Im Haushaltsjahr 2026 soll voraussichtlich wieder eine Zuführung an die Allgemeine Rücklage erfolgen. |