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Datum: 25.10.2023
Status: Einladung
Sitzungsort: Rathaus Oberstreu
Gremium: Gemeinderat Oberstreu
Körperschaft: 03 - Oberstreu
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung

Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
7 Zeilen
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2023
2 Bauvorhaben: Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 454/5, Hauckstraße 5, Gemarkung Mittelstreu - Antrag auf isolierte Abweichung und Befreiung
3 Befestigung Grünstreifen in den Baugebieten
4 Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement
5 Bekanntgabe Rechnungsergebnis HJ 2022
6 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.08.2023, lt. Beschluss GR vom 27.09.2023
7 Anfragen und Bekanntgaben
 

ERGEBNISSE

  Gemeinderat Oberstreu sieht "Klimaangepasstes Waldmanagement" als Gewinn für beide Seiten
Wald- und Forstwirtschaftsthemen sind "Dauerbrenner" in Ratsgremien. Auch Bürgermeister Stefan Kießner ging mit dem Gemeinderat Oberstreu noch einmal ins Detail und erörterte die finanzielle Notwendigkeit der Teilnahme am Bundesförderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement". Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen Kriterien für den Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die hierdurch besonders resilient gegen die Folgen des Klimawandels bleiben bzw. werden. Dürre, Hitze und Schädlingsbefall haben Deutschlands Wälder sichtbar geschwächt. Rund 400.000 Hektar Fläche sind laut Expertenmeinung betroffen. Gleichzeitig ist der Wald unverzichtbar für das Erreichen der Klima- und Biodiversitätsziele. Nachhaltige Waldbewirtschaftung spielt künftig mehr denn je eine entscheidende Rolle. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind nationale Aufgaben von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Walderhalt kommt laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine besondere Bedeutung zu. Maximal 100 Euro pro Hektar und Jahr Um Waldbesitzer bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen, hat die Bundesregierung das Programm "Klimaangepasstes Waldmanagement" (KWM) geschaffen. Für die Honorierung stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit. Der Maximalfördersatz liegt bei 100 Euro pro Hektar und Jahr. Von dem Programm können sowohl private als auch kommunale Waldbesitzer einschließlich Forstbetriebsgemeinschaften profitieren. Voraussetzung: Sie müssen sich verpflichten, zwölf Kriterien entsprechend der Förderrichtlinie über zehn beziehungsweise 20 Jahre einzuhalten. Wer gefördert wird, muss einen Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems erbringen. Nachdem erst vor Kurzem eine Waldbegehung stattgefunden hatte, war die Thematik bekannt. Kommunale Forstflächen seien im Falle Oberstreu als Aufbaubetrieb zu verstehen, unterstrich Stefan Kießner. Das genannte Förderprogramm sei deshalb gewinnbringend für beide Seiten, denn so müsse man nicht noch mehr aus Eigenmitteln investieren. Diskussionen gab es keine, der Gemeinderat beschloss ohne Gegenstimme, am Bundesförderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" teilzunehmen und beauftragte die FBG Obere Rhön, die Beantragung gemeinsam mit der VG Mellrichstadt zu veranlassen. Gemäß Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Ausgaben vor Feststellung der Jahresrechnung zu genehmigen. Deshalb trug Bürgermeister Kießner die Ausgaben 2022 vor. Unter anderem wurden Straßenausbesserungsarbeiten beauftragt. Diese schlugen mit 18.500 Euro mehr zu Buche. Aufgrund höherer Gewerbesteuereinnahmen musste eine entsprechend höhere Umlage (plus 10.150 Euro) abgeführt werden. Knapp 10.600 Euro mehr als angenommen kostete die Sanierung des "Bergblicks" im Ortsteil Mittelstreu (Wasserhausanschlüsse). Einbau muss durch den Anlieger selbst erfolgen Bezüglich der Befestigung von Einfahrten über den Grünstreifen handhabte es die Gemeinde in den Gebieten "Lohe" und "Am Weinberg" bislang so, dass Anliegern Rasengittersteine (maximale Breite: fünf Meter) zur Befestigung ihrer Zufahrt kostenfrei gestellt wurden. Nun hatte ein Bewohner des "Kolmbergs" gebeten, diese aus planungstechnischen Gründen auf sechs Meter zu erweitern. Das Ratsgremium kam allerdings im Sinne der Gleichbehandlung überein, beim festgelegten Höchstmaß zu bleiben. Alles darüber hinaus gehe zulasten des Anliegers und müsse aus eigener Tasche bezahlt werden, lautete der einhellige Tenor. Als maximal zugelassene Breite einigte man sich auf die Garagenbreite. Der Einbau muss durch die Anlieger selbst erfolgen.
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  Architekt Uwe Schirber