Datum: 13.02.2019
Status: Einladung
Sitzungsort: Rathaus Oberstreu
Gremium: Gemeinderat Oberstreu
Körperschaft: 03 - Oberstreu
ERGEBNISSE
Elf Seiten enthielt die Vereinssatzung der
Streutalallianz, die Bürgermeister Matthias Liebst
in der jüngsten Gemeinderatssitzung Oberstreu
in groben Zügen streifte, da sie den Räten durch
das Ratsinformationssystem bereits bekannt sein
musste. Die Allianz soll die Attraktivität
des ländlichen Raumes unterstützen. 11 Gemeinden
gehören der Mitgliederversammlung an, jede
einzelne Gemeinde zahlt 2 Euro pro Einwohner pro
Jahr. Oberstreu steige mit ca. 6.000 Euro ein. Der
Gemeinderat stimmte der Gebührensatzung und der
Beitragssatzung zu. Als Start-/Gründungskapitel
wird in 2019 eine einmalige Einlage von zusätzlich
2 Euro je Einwohner eingehoben.
In der Gemeinde sollen Aufgaben in geeigneten
Fällen daraufhin untersucht werden, ob und in
welchem Umfang sie durch nicht kommunale
Stellen, insbesondere durch private Dritte,
erledigt werden können. Bürgermeister Liebst
führte dazu einige Negativbeispiele an wie
die Wasserversorgung und stellte fest, dass
Privatisierung nicht unbedingt billiger sein
müsse. Der Gemeinderat sieht derzeit auch
keine Anwendungsfelder für Privatisierungen
kommunaler Aufgaben.
Für das geplante Gewerbegebiet „An der
Wörthstraße“ wurde ein Baugrundgutachten in
Auftrag gegeben, das im Ergebnis zeigte, dass der
vorhandene Lehmboden nur bedingt tragfähig ist.
Bei punktuellen Belastungen müssten
Untergrundverbesserungen gemacht werden. Die
Kosten
für die Errichtung einer Rigolenversickerung und
Ableitung über einen offenen Graben werden auf ca.
47.500 Euro geschätzt. Die Ableitung
über eine Kanalisation verursacht Kosten in Höhe
von ca. 70.500 Euro. Das Gewerbegebiet umfasst ca.
13.000 Quadratmeter, was in etwa
5 Euro pro Quadratmeter für die Kanalisation
bedeutet. Weitere Kosten für die Erschließung
würden nicht anfallen. Von den 13.000
Quadratmeter befinden sich 8.000 in kommunaler und
5.000 in privater Hand. Einem Kanal würde der
Anlieger zustimmen. Es könnte ein
preisgünstiges Gewerbegebiet zur Verfügung
gestellt werden. Die Kanalleitung werde aber erst
gebaut, wenn Bauwerber da sind, führte der
Bürgermeister aus. Einstimmig waren die Räte
dafür, die Planungen für das Gewerbegebiet
weiterzuführen.
Der Besitzer des Anwesens Schlossgasse 5 (Kerscher
Hof) in Oberstreu hat die Gemeinde um einen
Zuschuss zu den durchgeführten Arbeiten
an der historischen Hofanlage gebeten. Er hat
Dachstuhl und Ziegel erneuert und die Fassade mit
Maler- und Verputzerarbeiten für insgesamt
knapp 52.000 Euro hergerichtet. Außerdem seien
Eigenleistungen von ca. 10.000 Euro angefallen. Er
habe keinen Leerstand beseitigt und
keinen Wohnraum geschaffen und falle daher nicht
unter das neue Programm, er falle in das
Förderprogramm für Denkmalpflege, stellte
Bürgermeister Liebst fest. Dr. Michael Türk sah
die Arbeiten als reinen Gebäudeerhalt an, es
sollten lediglich die denkmalpflegerischen
Maßnahmen gefördert werden. Bürgermeister Liebst
bezeichnete den Hof als Gesamtensemble unter
Denkmalschutz. Die Mehrheit der Gemeinderäte
lehnte einen Zuschuss für die Außenrenovierung in
Höhe von 2.556,46 Euro ab. Der Bauherr soll jedoch
angeschrieben werden, dass er einen
Kostenvergleich einer Renovierung ohne
denkmalpflegerische Gesichtspunkte gegenüber der
erfolgten Renovierung vorlegt. Nach Vorliegen des
Kostenvergleichs werde erneut entschieden.
Ein weiterer Förderantrag eines Ehepaares für
Sanierungsarbeiten am Anwesen in der Brückenstraße
lag ebenso vor. Das denkmalgeschützte
Anwesen wurde aufwändig saniert. 2017 fielen
Kosten für Holzfenster, Fachwerk und Deckenteile
in Höhe von ca. 43.000 Euro an, 2018 waren
es Kosten für Eingangstüren und Putz- und
Malerarbeiten in Höhe von knapp 35.000 Euro.
Thomas Streit bezeichnete das Objekt als eine
gelungene Sanierung und schlug vor, die Maßnahme
zu fördern, weil es als Musterbeispiel für die
Vorstellungen der Gemeinde gelten könne.
Nach eingehender Diskussion sprach sich das
Gremium dafür aus, für den Einbau von Holzfenstern
den Zuschuss von 2.006,04 Euro und für
die Fachwerkfreilegungen bzw. –instandsetzungen
einen Zuschuss von 1.533,88 Euro zu gewähren. Für
die in 2018 abgeschlossenen Arbeiten
für den Einbau von Eingangstüren und die Putz- und
Malerarbeiten wird ein Zuschuss im Rahmen der
Übergangslösung des Kommunalen
Förderprogramms der Gemeinde für Investitionen zur
Wiederbelebung von alten und leer stehenden
Anwesen in Höhe von 10.000 Euro gewährt.
Diese sind auszuzahlen, wenn die satzungsmäßigen
Voraussetzungen erfüllt sind.
Aus einer nichtöffentlichen Sitzung wurde
bekanntgegeben, dass die nachträgliche Genehmigung
zur Auftragsvergabe für Heizungsarbeiten
am Feuerwehrgerätehaus Oberstreu für 14.634,58
Euro und für Heizungs- und Sanitärarbeiten beim
Umbau der Dreschhalle in Höhe von
22.856,64 Euro jeweils an die Firma Gue gegeben
wurde. Auch die Auftragsvergabe für die
Gestaltungs- und Anpassungsarbeiten beim
Spielplatz an der Grundschule Mittelstreu in Höhe
von 7.095,96 Euro wurde zur Kenntnis genommen.
In der Lämmergasse in Mittelstreu beabsichtigt ein
Ehepaar den Neubau eines Wohnhauses und die
Nutzungsänderung mit Umbau eines
Bürogebäudes zur Wohnzwecken. Gegen das Vorhaben
hatten die Räte keine Einwendungen.
Unter dem Punkt Anfragen und Bekanntgaben
informierte Bürgermeister Liebst, dass er 2020
nicht mehr für das Amt des Bürgermeisters
kandidieren werde. Bis dahin sei genügend Zeit,
einen Kandidaten zu finden.
Eine längere Liste mit Anmerkungen und Fragen
hatte Bernd Beck. Eine davon lautete, ob für die
gefällten Bäume am Sportplatz entlang
der Bahnlinie Ersatz gepflanzt werde. Die Firma
Jacob würde am nächsten Morgen die Wurzelstöcke
entfernen. Eine Ersatzpflanzung sei
vorgesehen, antwortete Bürgermeister Liebst. Auch
am Spielplatz sollen die Wurzelstöcke entfernt
werden, damit die Spielgeräte aufgebaut
werden können.
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