Datum: 17.04.2019
Status: Einladung
Sitzungsort: Rathaus Oberstreu
Gremium: Gemeinderat Oberstreu
Körperschaft: 03 - Oberstreu
ERGEBNISSE
Neben einigen interessierten Bürgern waren während
der jüngsten Gemeinderatssitzung vom Amt für
Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (AELF)
Forstdirektor Wilhelm Schmalen und Revierförster
Julian Grundhuber und von der FBG Andree Link,
Ottfried Pankratius und Michael Merkel anwesend.
Bürgermeister Matthias Liebst erinnerte daran,
dass sich die Gemeinde Ende 2018 „zwangsweise“ von
der staatlichen Beförsterung getrennt hat. War die
FBG bisher nur für die Vermarktung zuständig, hat
sie jetzt auch die Betriebsleitung und
Betriebsausführung inne. Wilhelm Schmalen
bestätigte, dass sich der Staat aus der
Beförsterung des Gemeindewaldes zurückgezogen
habe.
Julian Grundhuber erläuterte die
Jahresbetriebsnachweisung 2018. Die Trockenheit
sei immer noch akut wie im Ausgang des letzten
Jahres, der Käfer nach wie vor aktiv. Die Lage
werde angespannt bleiben. Das Betriebsergebnis mit
Einnahmen von 98.976,51 Euro und Ausgaben von
153.447,35 Euro führt zu einem Defizit von
54.470,84 Euro. Durch das fehlende Holz fehlt auch
das Holzgeld. Geplant waren Einnahmen in Höhe von
95.000 Euro, eingenommen wurden 61.700 Euro,
ergibt einen Fehlbetrag von rund 33.000 Euro.
Bürgermeiser Liebst bezeichnete das Ergebnis als
unbefriedigend. Er bedankte sich bei Julian
Grundhuber für die fünfjährige Zusammenarbeit und
wünschte den Nachfolgern glückliche Hände und eine
genauso vertrauensvolle Zusammenarbeit wie bisher.
Wilhelm Schmalen hatte als Abschiedsgeschenk“ ein
Exemplar der Standortkartierung für den
Gemeindewald dabei, die auf ein modernes Format
umgestellt wurde.
Käfer breitet sich aus
Andre Link berichtete über die Holzvermarktung
2018. Der reguläre Einschlag lag bei 1.469,42
Festmetern. Er könne nur vermarkten, was in einem
Holznummernbuch aufgenommen ist, das waren für ihn
1.292 Festmeter. 647,28 Festmeter wurden
planungsmäßig eingeschlagen und vermarktet. Wie
sich der Käfer ausbreitet, zeigte er anhand von
Karten der LWF Bayern. „Im September war Alarm
unterm Dach“, stellte er fest. Revierleiter
Michael Merkel stellte den Jahresbetriebsplan 2019
vor. Bei geplanten Einnahmen von 107.000 Euro und
Ausgaben von 104.500 Euro wird mit einem
Überschuss von 2.500 Euro gerechnet. Ottmar
Pankratius sieht den Plan als reguläre Planung für
2019. Unsicherheit durch Trockenheit könne nicht
vorausgesehen werden. Wenn 2019 so trocken bleibe
wie 2018, gebe es ein Riesenproblem, weil keine
Wintervorräte an Wasser da seien, befürchtete
Bürgermeister Liebst. Einstimmig genehmigten die
Gemeinderäte den Forstbetriebsplan 2019, wie von
Michael Merkel vorgestellt. Es wurde mit
verminderten Holzeinnahmen gerechnet, bestätigte
dieser.
Ein Ehepaar möchte in der Antoniusstr. 4 in
Oberstreu ein Abstell- und Poolhaus mit
Überdachung bauen. Seitens der Gemeinde bestanden
keine Einwendungen, es wurde der Abweichung von
den abstandsrechtlichen Anforderungen zugestimmt.
Ein weiteres Bauvorhaben betraf die Errichtung
eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im
Dorfblick 10. Zum bereits genehmigten Plan wurde
eine nachträgliche Änderung der Dachfarbe von
naturroten Dachziegeln in dunkelrote Dachziegel
beantragt, wogegen auch keine Einwendungen
bestanden.
Biergarten soll im Dorf erhalten werden
Christian Schmitt beabsichtigt in der Schmalzgasse
7 die Nutzungsänderung von Unterstellmöglichkeit
und Hoffläche zu Biergarten. Die genehmigte
Nutzfläche des Biergartens als Freischankfläche
soll von 35 Quadratmeter auf insgesamt 135
Quadratmeter erweitert werden. 22 Stellplätze sind
nachgewiesen. Die freie Schankfläche wurde
genehmigt, er habe sie aber sukzessive erweitert,
hieß es aus dem Gemeinderat. Berthold Ledermann
plädierte dafür, dieser Baugenehmigung strenge
Auflagen beizufügen. Auflagen, dass die Bewirtung
um 22 Uhr in der Gaststätte weitergeführt werden
muss, stünden in der Genehmigung von 2012, wusste
ein Besucher. Die Auflagen seien oft aber nicht
eingehalten worden. Schmitt selber und die
Nachbarschaft hätten den Antrag gestellt, damit es
jetzt rechtskonform laufe, beantwortete
Bürgermeister Liebst die Frage von Klaus
Zernentsch. Michael Türk meinte, dass Christian
Schmitt an der Lösung der Probleme arbeiten müsse.
Er sei der Meinung, dass der Biergarten unbedingt
erhalten werden müsse. Mit 10 zu 2 Stimmen
stimmten sie dann auch dem Antrag zu.
In einem Grundsatzbeschluss vom 15. Mai 2000
beschloss der Gemeinderat Zuschüsse für die für
Fachwerkfreilegungen bzw. –instandsetzungen in
Höhe von 20 Prozent der nachgewiesenen Mehrkosten
(höchstens 1.533,88 Euro), und für
denkmalpflegerische Mehraufwendungen einen
Zuschuss von 10 Prozent (maximal 2.556,46 Euro).
Eigenleistungen des Bauherren werden ebenfalls
anerkannt. Nun soll der Gemeinderat Stellung
nehmen, ob das Förderprogramm auch neben dem
Förderprogramm zur Innenentwicklung anwendbar sein
soll. Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die
Höhe des Zuschusses anhand der Gesamtkosten
berechnet und nicht nach den nachzuweisenden
denkmalpflegerischen Mehraufwendungen.
Preissteigerungen seit 2000 berücksichtigt, kämen
bei Fachwerkfreilegungen 20 Prozent (höchstens
3.000 Euro) und bei denkmalpflegerischen
Mehraufwendungen 10 Prozent (maximal 5.000 Euro),
in Frage. Eine Bezuschussung für Gebäude im
Denkmalensemble sollte auch erfolgen. Mit Mehrheit
war das Gremium dafür, Eigenleistungen nicht
anzurechnen.
Neuer Wohnraum in der Kirchstraße
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark
Oberstreu Bahn“ mit Grünordnungsplan wurde
einstimmig genehmigt, ebenso die 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet
Petermanngraben“, Gemarkung Mellrichstadt, wo die
Gemeinde Oberstreu als Träger öffentlicher Belange
beteiligt ist. Drei Geschwister haben einen
Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms
Innenentwicklung gestellt. Im ersten Bauabschnitt
soll in der Kirchstraße 13 neuer Wohnraum durch
den Abbruch einer Scheune geschaffen werden. Im
zweiten Bauabschnitt erfolgt die Sanierung des
bestehenden Elternwohnhauses. In dieser Sitzung
war nur über den 1. Bauabschnitt zu entscheiden,
der im Rahmen der Übergangslösung (weil 2018
begonnen) des Förderprogramms Innenentwicklung als
förderfähig angesehen wurde. Dafür wurde die
Maximalförderung von 10.000 Euro zugesagt.
Drei Bürger wollen gemeinsam das Anwesen
Mellrichstädter Straße 3 in Oberstreu sanieren.
Die Maßnahme soll als GbR erfolgen. Drei
Wohneinheiten sind geplant, eine Wohnung soll
durch einen Antragsteller bezogen, die restlichen
Wohneinheiten als Mietwohnungen genutzt werden.
Mit überwiegender Mehrheit lehnten die Räte es ab,
eine GbR durch dieses Förderprogramm zu fördern.
Zunächst keine Mitfahrerbänke
Aus nichtöffentlicher Sitzung wurde
bekanntgegeben, dass die Firma Stumpf aus Ostheim
den Auftrag für die Elektroarbeiten an der
Dreschhalle Mittelstreu für 9.737,41 Euro brutto
erhielt. Der Auftrag für die Lieferung und
Aufstellung eines Flüssiggasbehälters am
Bahnhofsgebäude in Mittelstreu ging zum
Angebotspreis von 2.608,48 Euro mit Abschluss
eines einjährigen Gaslieferungsvertrages an die
Fa. Progas. Außerdem wurde die Verwaltung
beauftragt, von einem externen Büro Angebote für
die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes
einzuholen.
Für die Einrichtung einer Mitfahrerbank, wie vom
Landratsamt angefragt, konnten sich nur zwei
Gemeinderäte erwärmen. Wenn sich im Rahmen der
Dorferneuerung günstige Plätze hierfür ergeben,
könne jedoch darüber entschieden werden. Eine noch
sehr aktive Gruppe will Sitzgelegenheiten für den
Eiersberg bauen. Eine Bank könnte beim Rundweg
Richtung Unsleben aufgestellt werden.
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