Presse 27.10.04
Landratsamt soll den Plan prüfen
Die Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich "An der Streu", im
Zusammenhang mit der geplanten Entlastungsstraße zur B 19 beschäftigte den
Gemeinderat in der jüngsten Sitzung.
Der Flächennutzungsplan musste neu aufgelegt werden, weil darin die Abgrenzung
des Bebauungsplanes nicht genau ersichtlich war. Die nunmehrige Änderung
beinhaltet die Darstellung der Parkplatzflächen am TSV-Heim Mittelstreu, die
Darstellung der Grünflächen und die Ausweisung der Ausgleichs- und
Ersatzflächen. Insgesamt wurden 48 so genannte Träger öffentlicher Belange
gehört. Zwei Stellungnahmen stehen noch aus. Seitens der Bürger gab es keine
Einwendungen. Eine Vielzahl der Träger öffentlicher Belange hat keine
Stellungnahme abgegeben, darunter das Amt für Landwirtschaft, das Landratsamt
und die Regierung von Unterfranken.
Zahlreiche Behörden und Verbände nahmen zu der Planänderung Stellung, trugen
aber keine Einwendungen vor. Wiederum andere Träger öffentlicher Belange gaben
Stellungnahmen ab, die sich jedoch nicht auf die Änderung des betreffenden
Teilbereichs des Flächennutzungsplanes bezogen, sondern auf die
Entlastungsstraße selbst. Da die Entlastungsstraße bereits in einer früheren
Sitzung abgehandelt worden war, liegt hier kein Anlass für Änderungen vor.
Bei den Stellungnahmen, den Teilbereich betreffend, wies die Denkmalpflege
darauf hin, dass bei Erdarbeiten aufgefundene Gegenstände gemeldet werden
müssen. Das Forstamt Mellrichstadt macht darauf aufmerksam, dass eine
Verträglichkeitsprüfung nötig ist. Für die Telekom ist wichtig, dass die
Fernmeldeanlagen abgesichert werden. Die Verträglichkeitsprüfung liegt laut
Bürgermeister Stefan Ledermann bereits vor.
Mit einstimmigem Ratsbeschluss wurde abschließend die zweite Änderung des
Flächennutzungsplanes, Teilbereich "An der Streu", festgestellt. Die Verwaltung
ist angewiesen, die Unterlagen dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.
Die Renovierung der Friedhofskapelle in Mittelstreu kann bis Allerheiligen nicht
fertig gestellt werden. Bei den Malerarbeiten wurden Risse in den Seitenwänden
festgestellt, die durch Veränderungen im Dachgebälk hervorgerufen wurden. Wie
Landschaftsarchitekt Michael Mock erklärte, ist der Dachstuhl an sich in
Ordnung. Jedoch wurde - vermutlich in den dreißiger Jahren - die ursprünglich
gerade Decke der kleinen Kirche durch ein Tonnengewölbe ersetzt, wobei die
unteren geraden Querträger entfernt wurden.
Hierdurch wurde der Druck des Daches auf die Außenwände verstärkt, was zur
Bildung von Rissen führte, die immer wieder auftreten können. Nach der
Begutachtung durch einen Statiker soll nun eine Verstärkung durch eine
Stahlpfette das Manko beheben. Die Mehrkosten einschließlich der Sanierung des
Turmkreuzes betragen rund 3000 Euro und liegen gerade noch im ursprünglichen
Finanzrahmen.
Zustimmung gab es für einen Antrag des Freistaates Bayern, vertreten durch die
Autobahndirektion Nordbayern. Der Gemeindewald Oberstreu soll auf einer Fläche
von 8100 Quadratmetern gerodet werden. Der Waldweg im betroffenen Bereich bleibt
erhalten. Die Maßnahme sei erforderlich zur notwendigen Veränderung der
Böschungsneigung.
Die Jahresabrechnung 2003 für das gemeindeeigene 16-Familienwohnhaus
Beethovenweg 18 in Mellrichstadt wurde anerkannt. Der Überschuss liegt bei rund
15 000 Euro. Der Betreuungsvertrag mit der Baugenossenschaft wird allerdings von
der Gemeinde gekündigt. In einem neuen Vertrag soll festgelegt werden, dass von
der Baugenossenschaft vierteljährlich ein Abschlag an die Gemeinde zu zahlen
ist, der sich nach dem Vor-Vorjahresergebnis richtet.
Letztendlich wurde mit neun zu drei Stimmen beschlossen, im Ortsteil Mittelstreu
einige Bäume zu fällen. Am Bildstock an der Bahrastraße sollen die beiden
vorderen Bäume und am Bildstock in der Brunnengasse beide Birken gefällt werden.
Die Aktion sei notwendig, um den Bestand der Bildstöcke zu sichern, hieß es. Bei
der Böschung vor dem Feuerwehrgerätehaus werden alle Bäume gefällt. Diese sind
inzwischen so voluminös geworden, dass sie die Außenfassade des Gemeindehauses
und auch der Kirche beeinträchtigen.
Nach dem von Bürgermeister Stefan Ledermann vorgelegten Plan soll auf dem
Gelände der ehemaligen Mittelstreuer Kläranlage eine Grünabfall-Deponie
entstehen. Dort will man auch die Papier- und Glascontainer platzieren.
Straßekehren ein Kulturgut
Das Halteverbot am Sportplatz Oberstreu soll bestehen bleiben. Darauf
verständigten sich die Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung.
Eine Entscheidung über eine Neuauflage oder Änderung der 1985 beschlossenen
gemeindlichen Verordnung zur Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflicht
auf öffentlichen Straßen in Oberstreu-Mittelstreu, deren Gültigkeit im Januar
kommenden Jahres endet, wurde zurückgestellt. In dieser Verordnung überträgt die
Gemeinde die an sich ihr obliegenden Pflichten auf die Bürger. Hier sind laut
Gremium noch eine Reihe von Klarstellungen erforderlich, beispielsweise ob die
Kanaleinlaufschächte vom jeweiligen Anlieger nur freizuhalten oder auch zu
reinigen sind. Gemeinderat Thomas Streit nannte das Straßekehren "ein Stück
fränkische Kultur". Die Verordnung solle daher klare Richtlinien beinhalten.
Auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages beschloss der Gemeinderat die
Aufhebung der Satzung über die Teilungsgenehmigung. Eine Mitwirkungspflicht der
Gemeinde bei Grundstücksteilungen ist daher nicht mehr gegeben