Presse                                                                                                                                                          November 04

Verordnung liegt zur Einsicht aus

 

 

 

Der Gemeinderat hatte in seiner jüngsten Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan "An der Streu", der die geplante Entlastungsstraße zur B 19 zum Gegenstand hat, behandelt (wir berichteten). Nach der Beratung über alle Eingaben hielt das Gremium am vorliegenden Bebauungsplan fest. Nun steht noch die Genehmigung für den bereits beschlossenen Flächennutzungsplan aus. So bald diese vorliegt kann der Bebauungsplan durch Satzung beschlossen werden.

Waltraud Hess von der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt trug die Endabrechnung zum Projekt Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Oberstreu mit Ortsteil Mittelstreu vor. Im Frühjahr 2000 wurde hierfür eine Vorausleistung auf den Ergänzungsbeitrag in vier Raten eingehoben. Die Fertigstellung der Maßnahme und Inbetriebnahme war zum 27. September 2000 erfolgt.

Die Investitionsumlage der Gemeinde Oberstreu an den Wasserzweckverband Mellrichstädter Gruppe beträgt laut Abrechnung rund 210 000 Euro. Bei der Endabrechnung wurden alle angeschlossenen Grundstücks- und Geschossflächen herangezogen, bei den Bauplätzen wurde ein Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche mit einbezogen.

Die Vorgriffsflächen wurden gegenüber der Kalkulation der Vorausleistung reduziert, da aus heutiger Sicht für die nächsten 15 bis 20 Jahre weniger Fläche für eine Bebauung benötigt wird. Als Vorgriffsfläche wurden daher für den Ortsteil Oberstreu die weitere Erschließung Weinberg und ein erster Bauabschnitt südlich des Weinberges mit einbezogen. Für den Ortsteil Mittelstreu wurde lediglich der erste Wendehammer in der geplanten Erweiterung Lohe einbezogen. Des weiteren wird für künftige Anbauten fünf Prozent der bestehenden Geschossfläche mit einkalkuliert.

4000 Euro stehen noch aus

Auf der Grundlage vorgetragener Flächenermittlung und der bereits eingezogenen Vorausleistungen ergibt sich bei der Endabrechnung ein noch einzuhebender Betrag von rund 4000 Euro. Dies entspricht rund zwei Prozent des tatsächlich einzuhebenden Beitrages und gilt somit als geringfügig. Eine Endabrechnung mit dem Verschicken von Bescheiden muss nicht erfolgen. Die vorgetragene Endabrechnung wird anerkannt. Die Vorausleistungsbescheide werden für endgültig erklärt.

Neue Verodnung

Der Gemeinderat muss eine neue Verordnung über die Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflicht auf öffentlichen Straßen der Gemeinde erlassen, da die bisherige Verordnung nach 20 Jahren Laufzeit Ende des Jahres erlischt. Da noch einige textliche Klarstellungen erforderlich erschienen, wurde dieser Tagesordnungspunkt in der voraus gegangenen Sitzung vertagt.

Nach nunmehr eingeholter weiterer Information steht fest, dass ein Unterschied zwischen den Reinigungs- und Sicherungsarbeiten auf den Straßen besteht. Die Neuerungen sowie die gesamte Verordnung sind bei der Gemeinde einzusehen. Die Verordnung tritt am 2. Januar 2005 in Kraft.

Schließlich entschied der Gemeinderat noch über einen Bauantrag von Gisela und Karlheinz Mahlmeister, die ein Wohnhaus bauen wollen, und erteilte hinsichtlich der Dachform die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

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