Verstoß gegen den Datenschutz



Zum Thema Umgehungsstraße in
Mittelstreu:

Nun liegt die neue Planung für die
Umgehungsstraße Mittelstreu in der
Verwaltungsgemeinschaft Mellrich-
stadt aus und kann von den Bür-
gern eingesehen werden. Dazu sind
auch wieder Eingaben erlaubt.

Zeitgerecht kam vom Landesbeauf-
tragten für Datenschutz bei der
Bayerischen Landesregierung in
München die Mitteilung auf unsere
Anfrage bezüglich der Weitergabe
von Einwendungen an Dritte durch
den ersten Bürgermeister der Ge-
meinde Oberstreu. Dieses Schreiben
beinhaltet unter anderem:

"Dem Bürger ist Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung gegeben.
Dabei sind jedoch lediglich die Ent-
würfe der Bauleitpläne mit dem Er-
läuterungsbericht oder der Begrün-
dung für die Dauer eines Monats
auszulegen. Den Bürgern ist nur das
Ergebnis der Prüfung ihrer Einwen-
dungen und Anregungen mitzutei-
len, gegebenenfalls auch Einsicht in
das Ergebnis zu gewähren. Außer-
dem können diese als Zuhörer an
den öffentlichen Gemeinderats-
sitzungen teilnehmen und in
Niederschriften Einsicht nehmen
(Art. 54 Abs. 3 GO).

Die Bekanntgabe der Namen der
Einwendungsführer in der Veran-
staltung am 12. Februar, die Gewäh-
rung der Einsichtnahme in die
schriftlichen Einwendungen wäh-
rend dieser Veranstaltung, sowie die
Weitergabe der schriftlichen Ein-
wendungen an Dritte durch den
ersten Bürgermeister der Gemeinde
Oberstreu stellte damit eine unzu-
lässige Übermittlung personenbezo-
gener Daten an Dritte dar, die ich
förmlich beanstandet habe.

Entgegen der Auffassung der Ge-
meinde Oberstreu und des Land-
ratsamtes Rhön-Grabfeld werden
dadurch, dass Schreiben, die ein
Bürger an die Gemeinde richtet,
ohne dessen Einwilligung an Dritte
weitergegeben werden, regelmäßig
schutzwürdige Interessen des be-
troffenen Bürgers beeinträchtigt. So
muss der Bürger grundsätzlich da-
rauf vertrauen können, dass mit
seinem Anliegen nur die zuständi-
gen Stellen befasst werden, das
Schreiben also im internen Verhält-
nis Bürger-Verwaltung-Entschei-
dungsgremium verbleibt und jeden-
falls nicht ohne besonderen Rechts-
grund Dritten zugänglich gemacht
wird.

Der Bürger muss zwar im Einzelnen
hinnehmen, dass seine einzelnen
Einwendungen der Sache nach im
Gemeinderat öffentlich erörtert wer-
den und dort gegebenenfalls auch
sein Name genannt wird, soweit
dies zur Sachbehandlung im Ge-
meinderat erforderlich ist (zum Bei-
spiel um feststellen zu können, ob
eine unmittelbare Betroffenheit des
Eingabeführers vorliegt). Der Ein-
gabeführer muss aber nicht damit
rechnen, dass seine volle Adresse
und seine Formulierungen im Ein-
zelnen in vollem Umfang Dritten
zur Verfügung gestellt wird." (Zitat
Ende)

Aufgrund dieser Ausführungen
müsste es gewährleistet sein, dass
unsere Einwendungen zu den
neuen Planungen diesmal unter
Gewährleistung des Datenschutzes
behandelt werden.

Sabine Schmidt
Kurt Hartmann
97640 Mittelstreu

 

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