Frühester Baubeginn im Frühjahr

Mittelstreu Wie geht es eigentlich in Sachen "Kommunale Entlastungsstraße Mittelstreu" weiter? Diese Frage interessiert nicht nur die Einwohner von Ober- und insbesondere von Mittelstreu.

Auch ortsfremde Bürger fragen oft nach dem Stand der Dinge, wie Einheimische versichern, insbesondere, da sich die Verwirklichung dieses Projektes nunmehr seit Jahren in die Länge zieht. In einem Pressegespräch gaben nun Bürgermeister Stefan Ledermann und der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt, Peter Schmitt, Auskunft über den Sachstand.

Mit der Bekanntgabe und öffentlichen Auslegung besteht für das Projekt "Kommunale Entlastungsstraße Mittelstreu" ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Des Weiteren erteilte das Landratsamt Rhön-Grabfeld mit Bescheid vom 17. Oktober 2006 seine Genehmigung zum wasserrechtlichen Verfahren.

Die zusätzliche wasserrechtliche Genehmigung war erforderlich, weil die geplante Entlastungsstraße das Überschwemmungsgebiet der Streu tangiert. Insoweit wurden seitens der Gemeinde alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt und insbesondere die erforderlichen Retentionsflächen geschaffen. Damit ist also Baurecht gegeben.

Enteignung beantragt
Als nächster Schritt muss nunmehr der Finanzierungsantrag gestellt werden. Hierzu prüft zunächst die Regierung von Unterfranken alle Fördermöglichkeiten und die damit zusammenhängenden rechtlichen Voraussetzungen, ehe dann die Oberste Baubehörde in München über die Freigabe der Mittel entscheidet. In diesem Zusammenhang wies Bürgermeister Stefan Ledermann darauf hin, dass das Straßenbauamt für die Verlegung des restlichen Teilstückes Mittelstreu-Oberstreu der B 19 die erforderlichen Finanzmittel bereits eingeplant hat.

Allerdings war bis jetzt mit einigen Anliegern eine Einigung trotz einer Vielzahl von Einzelgesprächen nicht möglich. Die Betroffenen waren nicht bereit, die für die Entlastungsstraße benötigten Grundstücksflächen zur Verfügung zu stellen, auch wenn ihnen Ersatzland in unmittelbarer Nähe oder auch Abfindung in Geld angeboten wurde. Deshalb hat die Gemeinde beim Landratsamt Rhön-Grabfeld die Enteignung beantragt.

Im Verfahren wird zunächst der Wert zur Enteignung beantragten Grundbesitzes durch Sachverständige ermittelt. Die Betroffenen werden gehört. Eine Enteignung ist ein bedeutender Eingriff in das gesetzlich geschützte Eigentumsrecht. Es muss deshalb eine sorgfältige Abwägung zwischen dem individuellen Eigentumsrecht und dem öffentlichen, der Allgemeinheit dienenden Wohl erfolgen.

Vorgezogene Besitzeinweisung?
Eine vorgezogene Besitzeinweisung ist, wie Geschäftsstellenleiter Peter Schmitt erklärte, möglich. Sie kann beantragt werden, wenn das Enteignungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Es muss aber ein dringendes Erfordernis nach einer solchen Entscheidung vorliegen. Bürgermeister Stefan Ledermann meint, dass alsbald eine Abstimmung über die endgültige Planung erfolgt und dann die Ausschreibung zügig durchgeführt wird. Danach könnte eine Vergabe der Arbeiten innerhalb von drei Monaten erfolgen. Dies könnte im kommenden Frühjahr der Fall sein.

Mit besonderem Nachdruck wies Bürgermeister Ledermann darauf hin, dass sämtliche, die Entlastungsstraße betreffenden Entscheidungen im Gemeinderat einstimmig getroffen wurden und die Bürgerschaft nach wie vor hinter dem Gemeinderat steht und die Entlastungsstraße wünscht.

Nochmals wies auch das Ortsoberhaupt in aller Deutlichkeit darauf hin, dass es beim Scheitern der kommunalen Entlastungsstraße nur eine einzige Alternative gebe, nämlich den Bau einer neuen Brücke neben der historischen Nepomukbrücke. Damit einher ginge die Führung des gesamten Verkehrs der B 19 einschließlich dem Umleitungsverkehr der A 71 nach wie vor durch den Innerort.

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