Frühester Baubeginn im Frühjahr
Mittelstreu Wie geht es eigentlich in Sachen "Kommunale Entlastungsstraße
Mittelstreu" weiter? Diese Frage interessiert nicht nur die Einwohner von Ober-
und insbesondere von Mittelstreu.
Auch ortsfremde Bürger fragen oft nach dem Stand der Dinge, wie Einheimische
versichern, insbesondere, da sich die Verwirklichung dieses Projektes nunmehr
seit Jahren in die Länge zieht. In einem Pressegespräch gaben nun Bürgermeister
Stefan Ledermann und der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft
Mellrichstadt, Peter Schmitt, Auskunft über den Sachstand.
Mit der Bekanntgabe und öffentlichen Auslegung besteht für das Projekt
"Kommunale Entlastungsstraße Mittelstreu" ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan.
Des Weiteren erteilte das Landratsamt Rhön-Grabfeld mit Bescheid vom 17. Oktober
2006 seine Genehmigung zum wasserrechtlichen Verfahren.
Die zusätzliche wasserrechtliche Genehmigung war erforderlich, weil die geplante
Entlastungsstraße das Überschwemmungsgebiet der Streu tangiert. Insoweit wurden
seitens der Gemeinde alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt und insbesondere
die erforderlichen Retentionsflächen geschaffen. Damit ist also Baurecht
gegeben.
Enteignung beantragt
Als nächster Schritt muss nunmehr der Finanzierungsantrag gestellt werden.
Hierzu prüft zunächst die Regierung von Unterfranken alle Fördermöglichkeiten
und die damit zusammenhängenden rechtlichen Voraussetzungen, ehe dann die
Oberste Baubehörde in München über die Freigabe der Mittel entscheidet. In
diesem Zusammenhang wies Bürgermeister Stefan Ledermann darauf hin, dass das
Straßenbauamt für die Verlegung des restlichen Teilstückes Mittelstreu-Oberstreu
der B 19 die erforderlichen Finanzmittel bereits eingeplant hat.
Allerdings war bis jetzt mit einigen Anliegern eine Einigung trotz einer
Vielzahl von Einzelgesprächen nicht möglich. Die Betroffenen waren nicht bereit,
die für die Entlastungsstraße benötigten Grundstücksflächen zur Verfügung zu
stellen, auch wenn ihnen Ersatzland in unmittelbarer Nähe oder auch Abfindung in
Geld angeboten wurde. Deshalb hat die Gemeinde beim Landratsamt Rhön-Grabfeld
die Enteignung beantragt.
Im Verfahren wird zunächst der Wert zur Enteignung beantragten Grundbesitzes
durch Sachverständige ermittelt. Die Betroffenen werden gehört. Eine Enteignung
ist ein bedeutender Eingriff in das gesetzlich geschützte Eigentumsrecht. Es
muss deshalb eine sorgfältige Abwägung zwischen dem individuellen Eigentumsrecht
und dem öffentlichen, der Allgemeinheit dienenden Wohl erfolgen.
Vorgezogene Besitzeinweisung?
Eine vorgezogene Besitzeinweisung ist, wie Geschäftsstellenleiter Peter Schmitt
erklärte, möglich. Sie kann beantragt werden, wenn das Enteignungsverfahren noch
nicht abgeschlossen ist. Es muss aber ein dringendes Erfordernis nach einer
solchen Entscheidung vorliegen. Bürgermeister Stefan Ledermann meint, dass
alsbald eine Abstimmung über die endgültige Planung erfolgt und dann die
Ausschreibung zügig durchgeführt wird. Danach könnte eine Vergabe der Arbeiten
innerhalb von drei Monaten erfolgen. Dies könnte im kommenden Frühjahr der Fall
sein.
Mit besonderem Nachdruck wies Bürgermeister Ledermann darauf hin, dass
sämtliche, die Entlastungsstraße betreffenden Entscheidungen im Gemeinderat
einstimmig getroffen wurden und die Bürgerschaft nach wie vor hinter dem
Gemeinderat steht und die Entlastungsstraße wünscht.
Nochmals wies auch das Ortsoberhaupt in aller Deutlichkeit darauf hin, dass es
beim Scheitern der kommunalen Entlastungsstraße nur eine einzige Alternative
gebe, nämlich den Bau einer neuen Brücke neben der historischen Nepomukbrücke.
Damit einher ginge die Führung des gesamten Verkehrs der B 19 einschließlich dem
Umleitungsverkehr der A 71 nach wie vor durch den Innerort.