Ein beispielloser Akt der Ignoranz"



Als beispiellosen Akt der Ignoranz bewertet der Bund Naturschutz den aktuellen Beschluss des Kreistages von Rhön-Grabfeld in der Sitzung am Montag, mit dem er vorbehaltlos dem Antrag der Gemeinde Oberstreu zur Verkleinerung des Landschafts-schutzgebietes "Bayerische Rhön" im Bereich der laut Bund Naturschutz "nach wie vor höchst umstrittenen Ortsumfahrung Mittelstreu" zugestimmt hat.

"Dieser Beschluss ist ein unverantwortlicher Freifahrschein für eine völlig unsinnige Naturzerstörung", kritisierte Helmut Schultheiß, der Regionalreferent des Bundes Naturschutz, in einer Pressemitteilung.

Mit diesem Beschluss setzen sich die Kreistagsmitglieder darüber hinweg, dass das betroffene Gebiet mittlerweile offiziell als FFH-Gebiet nach Brüssel gemeldet worden ist und ihm damit auch die bayerischen Behörden eine überragende ökologische Bedeutung bescheinigt haben, schreibt der BN-Regionalreferent weiter.

Nach den Worten von Helmut Schultheiß verschließen die Kreistagsmitglieder auch die Augen davor, dass die erst auf Protest des BN überarbeitete FFH-Verträglichkeitsprüfung noch immer nicht den rechtlichen Anforderungen entspreche und somit noch lange nicht geklärt sei, ob die geplante Ortsumfahrung überhaupt genehmigt werden darf.

"Eklatante Verfahrensfehler"
Ob der Kreistagsbeschluss einer juristischen Überprüfung überhaupt standhält, wird vom Bund Naturschutz schon deshalb bezweifelt, weil es im Anhörungsverfahren eklatante Verfahrensfehler gegeben und beispielsweise der Bund Naturschutz erst die falschen Unterlagen und erst wenige Tage vor Ende der Einspruchsfrist weitere Unterlagen erhalten habe. Die aber, so der BN-Regionalreferent, seien unvollständig gewesen und hätten keine Angaben zu den Auswirkungen der beantragten Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes enthalten.

"Unter politischem Druck"
Wie Helmut Schultheiß ausführt, habe das Landratsamt offensichtlich unter derartigem politischen Druck gestanden, dass "dort nicht einmal genügend Zeit für ein ordnungsgemäßes Anhörungsverfahren war".

Für den Bund Naturschutz sei dies ein deutliches Indiz dafür, dass dieses politische Prestigeprojekt wider alle Vernunft auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden soll.

Spätestens seit Eröffnung der A 71 gibt es nach Angaben des BN-Regionalreferenten dafür keine stichhaltige Rechtfertigung mehr, da der Lkw-Fernverkehr durch Mittelstreu deutlich zurückgegangen ist.

Der Bund Naturschutz nimmt dies zum Anlass, erneut die Erstellung einer umfassenden Verkehrsuntersuchung für die Ortsdurchfahrt von Mittelstreu und eine substanzielle Überarbeitung der FFH-Verträglichkeitsprüfung zu fordern.

Nur so könne verhindert werden, dass auf längst überholter Datengrundlage eine Ortsumfahrung genehmigt wird, die zur Entlastung der Ortsdurchfahrt von Mittelstreu weder sinnvoll noch notwendig sei, stellt Helmut Schultheiß fest. Vielmehr führe eine Ortsumfahrung Mittelstreu zu einer unverantwortlichen Steuergeldverschwendung und einer nicht wieder gutzumachenden Naturzerstörung.

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