Gemeinderatsitzung am 10.07.2006
Tagesordnung und Sitzungsergebnisse
Sitzungstag: Montag, 10. Juli 2006
Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Sitzungsort: Rathaus Oberstreu
Öffentliche Tagesordnung
Genehmigung öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 12.06.2006
Bebauungsplan "An der Streu" - Abwägung der erneuten Auslegung
Bebauungsplan "An der Streu" - Satzungsbeschluss
Bebauungsplan "An der Streu" - Beschluss über die Einleitung eines
Umlegungsverfahrens
Erweiterung Biosphärenreservat Rhön auf die Grenzen des Naturparks Bayerische
Rhön
Änderung der Herstellungsbeitragssatzung Kanal
Erlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der
Entwässerungsanlage in der Gemeinde Oberstreu – Zeitpunkt des Inkrafttretens
Anfragen und Bekanntgaben
Umgehung bleibt das Thema
Wie bereits berichtet, hat der Kreistag die für die Entlastungsstraße in
Mittelstreu benötigte Grundstücksfläche rechtsverbindlich aus dem
Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes des Naturparks Bayerische Rhön
heraus genommen.
Mit diesem Beschluss wurde die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Oberstreu rechtswirksam. Nun hatte sich der Gemeinderat in seiner
Sitzung vom Montag mit dem Bebauungsplan "An der Streu" zu befassen. Durch die
Problematik mit der FFH-Begutachtung ist man zu der Entscheidung gekommen, nicht
alle Retentionsflächen im Bereich des Bebauungsplanes zu belassen.
Es wurden Ausweichflächen an der Gemarkungsgrenze Oberstreu-Mittelstreu am
südlichen Ende des Hochwasserdammes erworben. Einwendungen trugen nur eine
Erbengemeinschaft und ein weiterer Anlieger vor. Hierzu bemerkte Bürgermeister
Stefan Ledermann, dass der Gemeinderat festgelegt hat, dass während der
Auslegungsfrist nur Anregungen zu den geänderten Teilen vorgebracht werden
können.
Der nun ergänzte Teil des Bebauungsplanes "An der Streu" sei mit seiner
Begründung Bestandteil des Bebauungsplanes "An der Streu" vom 24. Nov. 2003.
Dies gelte auch für die Thematik "FFH-Gebiet". Schließlich habe kein einziger
von 36 gehörten Trägern öffentlicher Belange Einwendungen erhoben. Der
Argumentation des Bürgermeisters schloss sich das Ratsgremium mit einstimmigem
Beschluss an und sah zu einer Änderung keinen Anlass.
Umfangreich waren die Erläuterungen des Bundes Naturschutz. Mit einstimmigem
Votum hielt der Gemeinderat jedoch an seinem Beschluss vom November 2004 fest,
in welchem das Gremium feststellte, dass der Bund Naturschutz am
Bauleitverfahren nicht beteiligt ist.
Die Anregungen hielt der Gemeinderat ohnedies für sehr allgemein gehalten und
ohne Bezug auf den ergänzten Teil des Bebauungsplanes "An der Streu", so dass
sich auch deshalb die Gemeinde außerstande sähe, einen Abwägungs-Beschluss zu
fassen. Einstimmig wurde anschließend der Bebauungsplan "An der Streu" als
Satzung beschlossen.
Umlegungsverfahren
Da für die Entlastungsstraße nicht alle benötigten Grundstücke auf freiwilliger
Basis erworben werden konnten, ordnete der Gemeinderat einstimmig für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes "An der Streu" ein Umlegungsverfahren an.
Sie tritt an die Stelle eines förmlichen Enteignungsverfahrens und sieht eine
Entschädigung in Geld oder die Bereitstellung von Ersatzland vor. Eine
vorzeitige Besitzeinweisung auch vor Rechtskraft ist möglich. Mit zwei
Gegenstimmen erklärte sich der Gemeinderat mit der Erweiterung des
Biosphärenreservats Rhön auf die Grenzen des Naturparks Bayerische Rhön
einverstanden. Damit sind beide Bereiche deckungsgleich.
Geringfügig geändert wurde die Herstellungsbeitragssatzung Kanal. Pro Bauplatz
sind nun 36,54 Euro je Quadratameter zu entrichten. Geändert wurde auch die
Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungsanlage in
der Gemeinde Oberstreu. Diese tritt nun am 15. Juli 2006 in Kraft.
In der allgemeinen Aussprache monierte Gemeinderat Thomas Streit den schlechten
Zustand des Kinderspielplatzes am Holzweg in Oberstreu. Gemeinderätin Marianne
Völkl prangerte die Verschmutzung von Seitenrändern in einigen Straßen an. Der
Gemeinderat stimmte dem Vorschlag des Bürgermeisters zu, die Verursacher
zunächst anzuschreiben und im Wiederholungsfalle auf ihre Kosten die
Ersatzvornahme zu veranlassen. Gegen unordentliche Bauplätze hatte auch das
Ortsoberhaupt kein Patentrezept.