Gemeinderatsitzung am 10.07.2006


Tagesordnung und Sitzungsergebnisse


Sitzungstag: Montag, 10. Juli 2006
Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Sitzungsort: Rathaus Oberstreu

Öffentliche Tagesordnung

Genehmigung öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 12.06.2006
Bebauungsplan "An der Streu" - Abwägung der erneuten Auslegung
Bebauungsplan "An der Streu" - Satzungsbeschluss
Bebauungsplan "An der Streu" - Beschluss über die Einleitung eines Umlegungsverfahrens
Erweiterung Biosphärenreservat Rhön auf die Grenzen des Naturparks Bayerische Rhön
Änderung der Herstellungsbeitragssatzung Kanal
Erlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungsanlage in der Gemeinde Oberstreu – Zeitpunkt des Inkrafttretens
Anfragen und Bekanntgaben
 


Sitzungsergebnisse

Umgehung bleibt das Thema

Wie bereits berichtet, hat der Kreistag die für die Entlastungsstraße in Mittelstreu benötigte Grundstücksfläche rechtsverbindlich aus dem Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes des Naturparks Bayerische Rhön heraus genommen.

Mit diesem Beschluss wurde die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberstreu rechtswirksam. Nun hatte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom Montag mit dem Bebauungsplan "An der Streu" zu befassen. Durch die Problematik mit der FFH-Begutachtung ist man zu der Entscheidung gekommen, nicht alle Retentionsflächen im Bereich des Bebauungsplanes zu belassen.

Es wurden Ausweichflächen an der Gemarkungsgrenze Oberstreu-Mittelstreu am südlichen Ende des Hochwasserdammes erworben. Einwendungen trugen nur eine Erbengemeinschaft und ein weiterer Anlieger vor. Hierzu bemerkte Bürgermeister Stefan Ledermann, dass der Gemeinderat festgelegt hat, dass während der Auslegungsfrist nur Anregungen zu den geänderten Teilen vorgebracht werden können.

Der nun ergänzte Teil des Bebauungsplanes "An der Streu" sei mit seiner Begründung Bestandteil des Bebauungsplanes "An der Streu" vom 24. Nov. 2003. Dies gelte auch für die Thematik "FFH-Gebiet". Schließlich habe kein einziger von 36 gehörten Trägern öffentlicher Belange Einwendungen erhoben. Der Argumentation des Bürgermeisters schloss sich das Ratsgremium mit einstimmigem Beschluss an und sah zu einer Änderung keinen Anlass.

Umfangreich waren die Erläuterungen des Bundes Naturschutz. Mit einstimmigem Votum hielt der Gemeinderat jedoch an seinem Beschluss vom November 2004 fest, in welchem das Gremium feststellte, dass der Bund Naturschutz am Bauleitverfahren nicht beteiligt ist.

Die Anregungen hielt der Gemeinderat ohnedies für sehr allgemein gehalten und ohne Bezug auf den ergänzten Teil des Bebauungsplanes "An der Streu", so dass sich auch deshalb die Gemeinde außerstande sähe, einen Abwägungs-Beschluss zu fassen. Einstimmig wurde anschließend der Bebauungsplan "An der Streu" als Satzung beschlossen.

Umlegungsverfahren
Da für die Entlastungsstraße nicht alle benötigten Grundstücke auf freiwilliger Basis erworben werden konnten, ordnete der Gemeinderat einstimmig für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "An der Streu" ein Umlegungsverfahren an.

Sie tritt an die Stelle eines förmlichen Enteignungsverfahrens und sieht eine Entschädigung in Geld oder die Bereitstellung von Ersatzland vor. Eine vorzeitige Besitzeinweisung auch vor Rechtskraft ist möglich. Mit zwei Gegenstimmen erklärte sich der Gemeinderat mit der Erweiterung des Biosphärenreservats Rhön auf die Grenzen des Naturparks Bayerische Rhön einverstanden. Damit sind beide Bereiche deckungsgleich.

Geringfügig geändert wurde die Herstellungsbeitragssatzung Kanal. Pro Bauplatz sind nun 36,54 Euro je Quadratameter zu entrichten. Geändert wurde auch die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungsanlage in der Gemeinde Oberstreu. Diese tritt nun am 15. Juli 2006 in Kraft.

In der allgemeinen Aussprache monierte Gemeinderat Thomas Streit den schlechten Zustand des Kinderspielplatzes am Holzweg in Oberstreu. Gemeinderätin Marianne Völkl prangerte die Verschmutzung von Seitenrändern in einigen Straßen an. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag des Bürgermeisters zu, die Verursacher zunächst anzuschreiben und im Wiederholungsfalle auf ihre Kosten die Ersatzvornahme zu veranlassen. Gegen unordentliche Bauplätze hatte auch das Ortsoberhaupt kein Patentrezept.

 

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