Gemeinderatsitzung |
Nov 04 |
Die Mitglieder des Gemeinderates
Oberstreu kommen am Donnerstag,
4. November, um 1930 Uhr zu einer
Sitzung im Rathaus zusammen. Auf
der Tagesordnung stehen unter
anderem die Behandlung der Stel-
lungnahmen zum Bebauungsplan
"An der Streu" sowie die Endabrech-
nung über die Verbesserung und Er-
neuerung der Wasserversorgungs-
anlage.
An den Plänen wird uneingeschränkt festgehalten
Die Einwendungen bzw. Stellungnahmen von Privatpersonen und den Trägern
öffentlicher Belange wurden vom Gemeinderat nun in öffentlicher Sitzung, zu der
sich auch eine Reihe von Zuhörern eingefunden hatte, einzeln und ausführlich
behandelt.
Man habe sich, wie Bürgermeister Stefan Ledermann versicherte, große Mühe
gegeben, bei den jeweiligen Beschlussvorschlägen auf die einzelnen Einwendungen
einzugehen. In der Sitzung wurden die Einwendungen Punkt für Punkt, unterstützt
durch Fachleute, durchgearbeitet.
Zuerst wurden die Eingaben aus der Bürgerschaft behandelt. Die Einwendungen
waren vielfältig. Angeprangert wurde von einer Einwohnerin die bereits erfolgte
Streuverlegung. Das Hochwasser fließe erst dann in die Retentionsflächen, wenn
es Schaden an Gebäuden angerichtet habe. Die Umgehungssstraße bilde ein
Gefahrenpotential für die Quellen und bis jetzt habe man keine klare Aussage
über eine eventuelle Kostenbeteiligung der Bürger an der Baumaßnahme. Darüber
hinaus werde ohne Kenntnis von Flora und Fauna durch die Trassenführung das
letzte Stückchen Auwald zerstört.
Dieses Vorbringen wies der Gemeinderat einstimmig zurück. Nach Meinung des
Gremiums bringt die Streuverlegung keine nachteiligen Folgen mit sich. Ebenfalls
führe die Trasse der Entlastungsstraße zu keinerlei Veränderung des
Grundwasserspiegels, vor allem, nachdem der obere Quellenüberlauf nicht verrohrt
wird, wie ursprünglich geplant, sondern in seiner jetzigen Form bleibt.
Drei Bewohner der Riethe halten die Entlastungsstraße im Hinblick auf die A 71
für überflüssig und für eine Verschwendung öffentlicher Mittel. Sie meinen, dass
eine weitere Planung der Entlastungsstraße zumindest so lange zurück gestellt
werden sollte, bis sich die Auswirkungen einer durchgehend befahrbaren A 71 auf
den Durchgangsverkehr erkennen lassen. Auch sei eine konkrete
Finanzierungsplanung nicht bekannt und im Hinblick auf die knappen öffentlichen
Gelder eine finanziell stärkere Belastung der Gemeinde nicht ausgeschlossen.
Würde der Verkehr weiter durch den Innerort führen, wäre es unmöglich, einer
schon jetzt festzustellenden Veränderung und Verödung des Ortskernes entgegen zu
wirken, hielt der Gemeinderat dagegen. Sicher führe der Bau der
Entlastungsstraße zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Eine
unwiederbringliche Zerstörung des Auenwaldes liege jedoch keinesfalls vor. Die
Beeinträchtigung werde auf ein absolutes Minimum reduziert, die Belange des
Naturschutzes seien ausreichend gewürdigt. Doch habe der Schutz der Bevölkerung
oberste Priorität.
Die Planungen für die Entlastungsstraße sollten bis zur Fertigstellung der A 71
auf Eis gelegt werden, forderte ein Bürger. Weder von der Gemeinde noch vom
Planer sei eine Alternativprüfung vorgenommen worden, im übrigen stelle die
Entlastungsstraße einen massiven Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild
dar und bilde eine Gefahr für Grundwasser und Quellen.
Der Gemeinderat stellte hierzu fest, dass die Trassenführung keinen Eingriff in
den Überschwemmungsbereich bedeutet und der Grundwasserspiegel nicht verändert
wird. Vielmehr müsse der Innerort vom Durchgangsverkehr frei gehalten werden.
Eine Dorferneuerung werde nur dann gefördert, wenn auch die Bevölkerung ihr
Engagement unter Beweis stelle und einer Verödung entgegen wirke. Das sei
derzeit nicht gegeben. Im Gegenteil stehen im Ortskern von Mittelstreu seit zehn
Jahren immer mehr Häuser leer und die Bevölkerung halte sich wegen der
Verschmutzung ihrer Anwesen durch den Straßenverkehr mit Renovierungen merklich
zurück.
Von den Trägern öffentlicher Belange wurden zum Teil keine Erklärungen
abgegeben, zum Teil zustimmende Stellungnahmen eingereicht.