Die Untersuchung des Centfalls oder das Verhör des Verbrechers

Der eingebrachte Übeltäter wurde in den Malifizturm gesperrt und von dort zum Verhör vorgeführt. Zugegen waren der Amtmann, der Amtskeller, der Centgraf mit 2 Schöffen, der Centschreiber und der Landvogt. Wenn der Missetäter seine Tat abstritt, wurde er "peinlich befragt", dh. er wurde solange gefoldert, bis er ein Geständnis ablegte.