Die Untersuchung des Centfalls oder das Verhör des
Verbrechers
Der eingebrachte Übeltäter wurde in den Malifizturm gesperrt und von dort zum
Verhör vorgeführt. Zugegen waren der Amtmann, der Amtskeller, der Centgraf mit 2
Schöffen, der Centschreiber und der Landvogt. Wenn der Missetäter seine Tat
abstritt, wurde er "peinlich befragt", dh. er wurde solange gefoldert, bis er
ein Geständnis ablegte.